WEG Bank AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
WEG Bank AG
Ottobrunn
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 08.07.2020

WEG Bank AG

Ottobrunn

Amtsgericht München, HRB 215846

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung

der WEG Bank AG

am Donnerstag, den 13. August 2020, um 09:30 Uhr (MESZ)

in das

Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer
Dr. Christoph Döbereiner
– Hofgartenpalais –
Marstallstraße 11
80539 München

ein.

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

Damit Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig in der Lage sind, ein umfassendes genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel einsetzen zu können und dabei sowohl auf Bar- als auch auf Sachkapitalerhöhungen zurückgreifen zu können, soll genehmigtes Kapital von 3 Millionen Euro geschaffen werden. Dieses genehmigte Kapital soll unter anderem dafür verwendet werden, dass künftige Aktionäre die Möglichkeit erhalten Aktien der WEG Bank AG zu übernehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 13.08.2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um € 3.000.000,– Euro zu erhöhen und dabei den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

§ 4 der Satzung wird mit folgendem Absatz neu ergänzt:

„4)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 13.08.2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um € 3.000.000,– Euro zu erhöhen und dabei den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.“

 

Ottobrunn, den 06.07.2020

WEG Bank AG

Der Vorstand

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