WohnRing AG Neustadt (Orla) – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

WohnRing AG Neustadt (Orla)

Neustadt an der Orla

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 29. August 2022, 15:00 Uhr,

im AugustinerSaal in 07806 Neustadt an der Orla, Puschkinplatz 1

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bis spätestens 22.08.2022 an die WohnRing AG Neustadt (Orla) zu richten.

Der Zutritt zum Veranstaltungsraum ist nur für die angemeldeten jeweiligen Aktieninhaber/​innen bzw. deren Bevollmächtigten möglich.

Inwiefern für den Zutritt zum Veranstaltungsraum eventuell weitere besondere Regeln bestehen werden, ist abhängig von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Wir werden diesbezüglich kurzfristig informieren und möchten aber zusätzlich bitten, die öffentlich verfügbaren Informationen entsprechend zu verfolgen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen zur Einsicht für die Aktionäre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

3.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2021

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

5.

Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2021

6.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 232.773,13 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird bis 31. Dezember 2023 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtig, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Der Erwerb darf nur anlässlich eines Verkaufsangebots von Aktionären erfolgen, und zwar zu einem Gegenwert von maximal 160,00 Euro je Stückaktie. Der Vorstand wird ermächtigt, diese erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Dritte zu veräußern.

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Gegenanträge:

Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

WohnRing AG Neustadt (Orla), Markt 13/​14, 07806 Neustadt (Orla),
Telefax 036481/​ 59720, E-Mail : info@wohnringag.de

Die Anträge nach § 126 AktG (allgemeine Anträge) und § 127 AktG (Wahlvorschläge von Aktionären) sind mit dem Namen des Aktionärs und einer Begründung zu versehen.

 

Neustadt (Orla), den 18.07.2022

WohnRing AG Neustadt (Orla)

Der Vorstand

 

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