Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken
Pöcking
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, 18. Juli 2014, um 15.00 Uhr, im Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2-6, München stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats |
||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlagen wir vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 4.005.229,86 wie folgt zu verwenden:
|
||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||
4. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung scheiden Herr Erhard Gschrey und Herr Rainer Wiederer vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Erhard Gschrey und Herrn Rainer Wiederer für deren restliche Amtszeit, d. h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2016, Herrn Dr. Alexander Büchel WP/STB/RA, Mitglied des Vorstandes des Genossenschaftsverband Bayern e.V, München und Herrn Edmund Wanner, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Straubing eG, Straubing in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. |
||||||||||||||||||||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. |
||||||||||||||||||||
6. |
Verschiedenes |
An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.
Pöcking, im Juni 2014
Der Vorstand