Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

BURGWEDELER GOLF Aktiengesellschaft

Burgwedel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit
die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft

am Montag, den 24. April 2017 um 18.00 Uhr
im Hotel Hennies, Altwarmbüchen, Hannoversche Straße 40, 30916 Isernhagen

zu der stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von EUR + 4.302,61 auf das Geschäftsjahr 2017 vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 des Aktiengesetzes i.V. mit § 7, Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Nach dem Ausscheiden von Peter Claussen wird somit eine Nachwahl für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates notwendig.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zur Nachwahl Wilfried Sandomeer vor.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfen für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLP Treuhand GmbH in Hannover zu wählen.

7.

Verschiedenes

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 24.03.2017 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist.

Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AKTG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

Burgwedeler Golf AG
Wettmarer Str. 13
30938 Burgwedel

Fristgerechte bis zum 10.04.2017, 24.00 Uhr unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2016 liegen im Clubhaus (Gastronomie), Wettmarer Str. 13, Burgwedel – Engensen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

 

Der Vorstand

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