Flossbach von Storch AG – Hauptversammlung 2016

Flossbach von Storch AG

Köln

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 28. Juni 2016 um 14:00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen am Ottoplatz 1 in 50679 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Flossbach von Storch AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Flossbach von Storch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die Flossbach von Storch AG und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrates

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1 in 50679 Köln, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Flossbach von Storch AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 106.690.331,20 Euro wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn Euro 106.690.331,20
Ausschüttung einer Dividende von 110,00 Euro je vinkulierter Namensaktie auf insgesamt 598.060 vinkulierte Namensaktien Euro 65.786.600,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen Euro 40.500.000,00
Gewinnvortrag Euro 403.731,20
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Geschäftsstelle Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu beauftragen.

Allgemeine Hinweise

Teilnahme/Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss dem Vorstand spätestens am dritten Kalendertag vor der Hauptversammlung schriftlich zugegangen sein.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen; die Vollmacht soll spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingereicht sein. Auch im Falle der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht ist die Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben.

Die Anmeldung sowie eine etwaige Stimmrechtsvollmacht sind an folgende Adresse zu senden:

Flossbach von Storch AG
Vorstand, z. H. Herrn Dirk von Velsen
Ottoplatz 1, 50679 Köln
Fax: 0049 221 33 88 101

 

Köln, im Mai 2016


Der Vorstand:


Dr. Bert Flossbach                Kurt von Storch                Dirk von Velsen

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