Sinfonia Automotive AG
Saarwellingen
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 103918
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 23. November 2017, 15:00 Uhr
in den Kanzleiräumen des Notariats Lenz & Linsler, Ursulinenstraße 29, 66111 Saarbrücken stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats wie folgt festzusetzen:
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2. |
Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Abs. (1) sowie § 7 Abs. (2) der Satzung wir folgt neu zu fassen: „§ 6 Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.“ und „§ 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat bestimmen, dass einzelne oder alle Vorstandsmitglieder stets einzelvertretungsbefugt sind.“ |
II. Hinweise
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 16.11.2017, 24:00 Uhr, unter der Anschrift Sinfonia Automotive AG, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwellingen, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (6838) 5798 101, oder per E-Mail unter info@sinfonia-auto.com zugegangen sein. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind der Gesellschaft unter der Anschrift Sinfonia Automotive AG, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwellingen per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (6838) 5798 101, oder per E-Mail unter info@sinfonia-auto.com zu übermitteln. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihrer Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 08.11.2017, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
Sinfonia Automotive AG
Der Vorstand