Klepper Faltbootwerft AG Rosenheim – Hauptversammlung

KLEPPER Faltbootwerft AG

Rosenheim

AG Traunstein HRB 12915

ISIN: DE 0006051949
ISIN: DE 0005939615

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 07. August 2014 um 15.00 Uhr in den Räumen des KLEPPER-Museums, Klepperpark, Klepperstr. 18 D, 83026 Rosenheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2013 der KLEPPER Faltbootwerft AG zum 31.12.2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der KLEPPER Faltbootwerft AG, Klepperstraße 18 E, 83026 Rosenheim während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Zudem stehen diese unter http://www.klepper.de zum Download bereit.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstandsmitglied Ursula Isbruch die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.

Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Inhaber-Stamm- oder Inhaber-Vorzugsaktien bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugegangen sein. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher bis spätestens Mittwoch, den 30. Juli 2014 unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:

KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D-83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir@klepper.de

Wegen der notwendigen Platzreservierung bitten wir Sie, diesen Termin unbedingt einzuhalten. Verspätete oder unangemeldete Teilnehmer können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht- bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung gemäß den gesetzlichen Regelungen auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Person seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, allerdings können sich für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen Besonderheiten ergeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Für die Stimmrechtsvertretung gelten die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstraße 18 E, D-83026 Rosenheim
Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, Email: ir@klepper.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstr. 18 E, D-83026 Rosenheim, Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis Donnerstag, den 24. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.klepper.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG
Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:

KLEPPER Faltbootwerft AG
Klepperstr. 18 E, D-83026 Rosenheim, Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777

 

Rosenheim, im Juni 2014

KLEPPER Faltbootwerft AG

Der Vorstand

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