Rüdesheim Tourist AG – Hauptversammlung

Rüdesheim Tourist AG
Rüdesheim am Rhein
AG Wiesbaden HRB 20279
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 21. April 2015 um 18.00 Uhr an Bord der MS Rhenus, Rheinstraße/Anleger Adlerturm, 65385 Rüdesheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Eröffnung der Hauptversammlung

durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Udo Grün.
2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2014 und Ausblick auf das Jahr 2015

durch den Vorstand, Herrn Rolf Wölfert.
3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein) durch die Aktionäre eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Eine Beschlussfassung zum diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin gebilligt hat.
4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 114.290,04 wie folgt zu verwenden:

Einstellung Gewinnrücklage € 114.290,04
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisher nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Die bisher in Kraft befindliche Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.04.2008 zur Erhöhung des Grundkapitals (,,Genehmigtes Kapital 2008)“) wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit sie nicht bereits durch Zeitablauf erloschen ist.
b)

Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu nominal Euro 10.000 (in Worten: Euro Zehntausend) durch Ausgabe von bis zu 10 neuen Namens-Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 10 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (agio) von € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 179 Absatz 1 Satz 2 AktG ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.
c)

Änderung der Satzung

§ 5 Ziffer 3) der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Vorstand wird gemäß §§ 202 ff. AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von längstens fünf Jahren ab Eintragung des Ermächtigungsbeschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu nominal Euro 10.000 (in Worten: Euro Zehntausend) durch Ausgabe von bis zu 10 neuen Namens-Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hinsichtlich der Ausgabebedingungen wird schon jetzt festgelegt, dass nur bis zu 10 neue vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von jeweils € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) gegen Bareinlagen und Zahlung eines Aufgeldes (agio) von € 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) pro Aktie ausgegeben werden dürfen und dass die Aktienausgabe nur in Übereinstimmung mit den in § 5 Ziffer 3) und § 6 der Satzung festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere ausgeschlossen werden, um neue Aktionäre zu gewinnen.
8.

Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern (Wahlmitglieder)

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft aus vier Wahlmitgliedern und zwei Entsendemitgliedern, insgesamt aus sechs Mitgliedern. Die Wahlmitglieder sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat der Rüdesheim Tourist AG zu wählen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Rainer Orben, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Kurt Hartmann, Geschäftsführer i.R., Bingen

Herrn Bernhard Jung, Geschäftsführer, Geisenheim

Herrn Christoph Kinkel, Bankbetriebswirt, Oestrich-Winkel

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils durch Einzelwahl gesondert abzustimmen.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind.
Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 27. März 2015, 24.00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein bis zum 7. April 2015, 24.00 Uhr, zugehen. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de, Telefax: 06722-9061599.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

Rüdesheim am Rhein, den 20. März 2015

Rüdesheim Tourist AG

Der Vorstand

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