TWINTEC AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

TWINTEC AG

Königswinter

Wertpapier-Kenn-Nummer A0LSAT
ISIN DE000A0LSAT7

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und unter Aufhebung des Bedingten Kapital 2012/I ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. August 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 14.206.525,00 (in Worten: Euro vierzehnmillionenzweihundertsechstausendfünfhunderfünfundzwanzig) mit Wandlungsrecht oder mit in auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder einer Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 14.206.525 auf den Inhaber lautende Stückaktien der TWINTEC AG („TWINTEC-Aktien“) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 14.206.525,00 (in Worten: Euro vierzehnmillionenzweihundertsechstausendfünfhunderfünfundzwanzig) („Schuldverschreibungen“) zu begeben.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft in § 4 Abs. (5) der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 14.206.525,00 eingeteilt in bis zu 14.206.525 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 13. August 2015 mit der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012/I, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I), über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg, Registernummer HRB 9577 hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Aufhebung des in § 4 Abs. (7) der Satzung enthaltenen Bedingten Kapitals 2012/I sowie die Schaffung des Bedingten Kapitals 2015/I in § 4 Abs. (5) der Satzung wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg, Registernummer HRB 9577 am 10. September 2015 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 7. Juli 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

 

Königswinter, im September 2015

TWINTEC AG

Der Vorstand

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