curasan AG – Ausgabe neuer Aktien und Vereinbarungen von Bezugsrechten

curasan AG
Kleinostheim
WKN 549 453
ISIN DE0005494538
Mitteilung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der curasan AG (die „Gesellschaft“) vom 25. Juni 2015 hat folgende Beschlüsse gefasst, die die Ausgabe neuer Aktien und Vereinbarungen von Bezugsrechten im Sinne des § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffen:
1.

Der Vorstand der Gesellschaft wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.353.148,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2015 in bestimmten Fällen auszuschließen.
2.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juni 2020 einmalig oder mehrmals im Rahmen eines Aktienoptionsplans (Aktienoptionsplan 2015) Bezugsrechte („Aktienoptionen“) auf insgesamt bis zu 870.629 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der curasan AG ohne Nennbetrag („Stückaktien“) an Bezugsberechtigte zu gewähren. Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der curasan AG wurde der Aufsichtsrat ermächtigt. Zur Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 870.629,00 durch Ausgabe von bis zu 870.629 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Der vollständige Wortlaut der vorgenannten Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2015 ist der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft zu entnehmen, die im Bundesanzeiger vom 15. Mai 2015 veröffentlicht wurde.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015 sowie des Bedingten Kapitals 2015, jeweils mit entsprechender Satzungsänderung, wurden am 09. Juli 2015 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und damit wirksam.

Kleinostheim, im Juli 2015

curasan AG

– Der Vorstand –

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