Enchanting-Travels AG – Bezugsangebot

ENCHANTING-TRAVELS AG

Feldkirchen

BEZUGSANGEBOT



Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Enchanting-Travels AG, Feldkirchen (nachfolgend auch „Gesellschaft“) vom 12. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 20.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand ist dabei ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister ist am 23.07.2015 erfolgt.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 27.07.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 28.07.2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 79.449,00 um bis zu EUR 3.950,00 auf bis zu EUR 83.399,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen („Neue Aktien“).

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 188,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 20:1 zum Bezug angeboten, wobei der Aktionär Alexander Metzler auf sein gesetzliches Bezugsrecht aus 449 alten Akten verzichtet hat.

Jeder Aktionär ist damit im Rahmen seines gesetzlichen Bezugsrechtes berechtigt, für je vier (20) alte Stückaktien eine (1) Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 188,00 zu beziehen.

Die Aktionäre werden gebeten, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien sowie ein etwaiges Angebot auf einen Überbezug innerhalb der Zeichnungsfrist jeweils eingehend bei der Gesellschaft einschließlich vom Tag der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes im Bundesanzeiger bis zum

14.08.2015

durch Einreichung des vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft (Enchanting-Travels AG, Sonnenstraße 26b, 85622 Feldkirchen) als Bezugsstelle auszuüben (Bezugsfrist). Zeichnungsscheine werden den Aktionären postalisch übersandt und können zudem per Fax (Fax-Nr. +49 (0) 89 9546 4194) oder via E-Mail unter alex@enchanting-travels.com angefordert werden.

Neue Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist kein Bezugsrecht ausgeübt wurde können von dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Aktionäre oder Dritte ausgegeben werden.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen.

Der Ausgabebetrag ist (mit Ausnahme des Ausgabebetrages für einen beantragten Überbezug) innerhalb von fünf (5) Bankarbeitstagen (Bankenplatz München) nach Ablauf der Zeichnungsfrist in voller Höhe zur endgültigen freien Verfügung des Vorstandes auf das Sonderkonto der Gesellschaft

IBAN DE21 7007 0024 0181 8103 10 bei der Deutsche Bank, München, BIC DEUTDEDBMUC,

unter Angabe des Verwendungszwecks „Genehmigtes Kapital 2015/I“ zur Zahlung fällig.
Die Kapitalerhöhung kann auch in einzelnen Tranchen angemeldet und durchgeführt werden (Teilvollzug). Sollte die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen sein, wird die Zeichnung unverbindlich

 

Feldkirchen im Juli 2015

Enchanting-Travels AG

Der Vorstand

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