Lippe Tourismus & Marketing AG
Detmold
Einberufung der 12. Ordentlichen Hauptversammlung
der Lippe Tourismus & Marketing AG (LTM AG)
am: | Donnerstag, den 20. August 2015 um 11:00 Uhr |
Ort: | Kreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold, Kreistagssitzungssaal (Raum 408) |
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 |
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4. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 |
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5. |
Umwandlung der Lippe Tourismus & Marketing AG in eine GmbH Umwandlungsbeschluss a.) Die Lippe Tourismus & Marketing AG wird durch den Formwechsel in eine GmbH umgewandelt. Die Satzung der GmbH, die der Niederschrift des Hauptversammlungsprotokolls als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Entwurfes des Umwandlungsbeschlusses, der allen Aktionären mit der Ladung zugesandt wurde. b.) Die Firma der GmbH lautet: Lippe Tourismus & Marketing GmbH. c.) Das Grundkapital der Lippe Tourismus & Marketing AG in Höhe von 112.692,00 € wird unter Reduzierung des Kapitalbetrages in Höhe von 4.400,00 € aufgrund Ausscheidens der bisherigen Aktionäre:
auf 108.292,00 € zum Stammkapital der Lippe Tourismus & Marketing GmbH. An diesem Stammkapital sind beteiligt:
d.) Sonstige besondere Rechte (z.B. Anteile ohne Stimmrecht, Mehrstimmrechtsanteile, etc.) für einzelne Gesellschafter oder Dritte werden nicht gewährt. e.) Die Gesellschaft bietet jedem Aktionär, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll des die Gesellschafterversammlung beurkundenden Notars erklärt, den Erwerb seiner künftigen Geschäftsanteile Zug-um-Zug gegen Zahlung einer Barabfindung nach Maßgabe der §§ 207 – 211 Umwandlungsgesetz an. Die Barabfindung beträgt je Aktie 1,00 Euro des Aktienkapitalbetrages. Dieser Betrag ist nach Maßgabe gem. Schreiben von 10.07.2015 des Wirtschaftsprüfers, HWP Hinrichs Wiedeking Partner GbR, sachgerecht und angemessen. f.) Die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern der Lippe Tourismus & Marketing AG werden auch in der neuen Rechtsform fortgesetzt. Auswirkungen mitbestimmungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Art ergeben sich nicht. |
6. |
Sachstandbericht der LTM AG
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Die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden (§ 21 Abs. 2 der Satzung).
Falls der Namensaktionär bzw. der benannte Bevollmächtigte des Aktionärs an der Hauptversammlung nicht teilnehmen kann, kann eine Stimmübertragung an einen Vertreter erfolgen. Die Stimmübertragung muss der LTM AG vor der Hauptversammlung durch eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Ein bereits bestellter Vertreter kann eine Untervollmacht nur mit dem Einverständnis des Vollmachtgebers (Namensaktionär) erteilen. Ohne diese schriftliche Stimmübertragung kann der Vertreter zwar an der Hauptversammlung teilnehmen, er ist aber nicht stimmberechtigt. Bei vielen Städten und Gemeinden ist ein Vertreter benannt worden, der zur Stimmabgabe berechtigt ist und keine gesonderte Vollmacht benötigt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 sowie der Lagebericht liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der LTM AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (Telefon 05231 56594-11).
Detmold, den 17.07.2015
Lippe Tourismus & Marketing AG
Schlossplatz 7
32756 Detmold
Der Vorstand