Lippe Tourismus & Marketing AG – Einberufung der 12. Ordentlichen Hauptversammlung

Lippe Tourismus & Marketing AG

Detmold

Einberufung der 12. Ordentlichen Hauptversammlung
der Lippe Tourismus & Marketing AG (LTM AG)

 

am: Donnerstag, den 20. August 2015 um 11:00 Uhr
Ort: Kreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold, Kreistagssitzungssaal (Raum 408)

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 durch die Hauptversammlung vornehmen zu lassen.

5.

Umwandlung der Lippe Tourismus & Marketing AG in eine GmbH

Umwandlungsbeschluss

a.) Die Lippe Tourismus & Marketing AG wird durch den Formwechsel in eine GmbH umgewandelt. Die Satzung der GmbH, die der Niederschrift des Hauptversammlungsprotokolls als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Entwurfes des Umwandlungsbeschlusses, der allen Aktionären mit der Ladung zugesandt wurde.

b.) Die Firma der GmbH lautet: Lippe Tourismus & Marketing GmbH.

c.) Das Grundkapital der Lippe Tourismus & Marketing AG in Höhe von 112.692,00 € wird unter Reduzierung des Kapitalbetrages in Höhe von 4.400,00 € aufgrund Ausscheidens der bisherigen Aktionäre:

GW Consult mit 3.900 Aktien

Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Lippe mbH mit 500 Aktien

auf 108.292,00 € zum Stammkapital der Lippe Tourismus & Marketing GmbH. An diesem Stammkapital sind beteiligt:

c1.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 1 der Kreis Lippe im Nennbetrag von 48.683,00 €
c2.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 2 der Gemeinde Augustdorf im Nennbetrag von 44,00 €
c3.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 3 der Stadt Barntrup im Nennbetrag von 54,00 €
c4.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 4 der Stadt Blomberg im Nennbetrag von 199,00 €
c5.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 5 der Stadt Detmold im Nennbetrag von 17.097,00 €
c6.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 6 der Gemeinde Dörentrup im Nennbetrag von 60,00 €
c7.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 7 der Gemeinde Extertal im Nennbetrag von 109,00 €
c8.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 8 der Stadt Horn-Bad Meinberg im Nennbetrag von 250,00 €
c9.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 9 der Gemeinde Kalletal im Nennbetrag von 74,00 €
c10.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 10 der Stadt Lage im Nennbetrag von 207,00 €
c11.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 11 der Stadt Lemgo im Nennbetrag von 240,00 €
c12.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 12 der Stadt Lügde im Nennbetrag von 90,00 €
c13.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 13 der Stadt Oerlinghausen im Nennbetrag von 123,00 €
c14.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 14 der Stadt Schieder-Schwalenberg im Nennbetrag von 90,00 €
c15.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 15 der Gemeinde Schlangen im Nennbetrag von 44,00 €
c16.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 16 des Landesverband Lippe im Nennbetrag von 16.028,00 €
c17.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 17 des DEHOGA Lippe e. V. im Nennbetrag von 1.000,00 €
c18.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 18 der Ringhotel Waldhotel Bärenstein GmbH im Nennbetrag von 500,00 €
c19.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 19 des Kurpark-Hotel Bad Salzuflen im Nennbetrag von 500,00 €
c20.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 20 der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold im Nennbetrag von 9.050,00 €
c21.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 21 der Phoenix Contact GmbH & Co. KG im Nennbetrag von 3.500,00 €
c22.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 22 der Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt im Nennbetrag von 2.650,00 €
c23.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 23 der Privat-Brauerei Strate Detmold GmbH & Co. KG im Nennbetrag von 1.800,00 €
c24.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 24 der Lippischer Landeszeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG im Nennbetrag von 1.750,00 €
c25.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 25 der Wortmann KG im Nennbetrag von 1.000,00 €
c26.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 26 der Deutschen Vorsorge GmbH im Nennbetrag von 650,00 €
c27.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 27 der Mediawerkstatt GmbH im Nennbetrag von 650,00 €
c28.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 28 des Vogelpark- und Blumenpark Heiligenkirchen im Nennbetrag von 650,00 €
c29.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 29 der Müller Bau GmbH & Co. KG im Nennbetrag von 300,00 €
c30.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 30 der rd Beschriftung im Nennbetrag von 300,00 €
c31.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 31 der Weder GmbH im Nennbetrag von 300,00 €
c32.) Mit dem Geschäftsanteil Nr. 32 der Wirtschaftsjunioren Lippe e. V. im Nennbetrag von 300,00 €

d.) Sonstige besondere Rechte (z.B. Anteile ohne Stimmrecht, Mehrstimmrechtsanteile, etc.) für einzelne Gesellschafter oder Dritte werden nicht gewährt.

e.) Die Gesellschaft bietet jedem Aktionär, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll des die Gesellschafterversammlung beurkundenden Notars erklärt, den Erwerb seiner künftigen Geschäftsanteile Zug-um-Zug gegen Zahlung einer Barabfindung nach Maßgabe der §§ 207 – 211 Umwandlungsgesetz an. Die Barabfindung beträgt je Aktie 1,00 Euro des Aktienkapitalbetrages. Dieser Betrag ist nach Maßgabe gem. Schreiben von 10.07.2015 des Wirtschaftsprüfers, HWP Hinrichs Wiedeking Partner GbR, sachgerecht und angemessen.

f.) Die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern der Lippe Tourismus & Marketing AG werden auch in der neuen Rechtsform fortgesetzt. Auswirkungen mitbestimmungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Art ergeben sich nicht.

6.

Sachstandbericht der LTM AG

Ausblick auf das Wanderkompetenzzentrum

Die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden (§ 21 Abs. 2 der Satzung).

Falls der Namensaktionär bzw. der benannte Bevollmächtigte des Aktionärs an der Hauptversammlung nicht teilnehmen kann, kann eine Stimmübertragung an einen Vertreter erfolgen. Die Stimmübertragung muss der LTM AG vor der Hauptversammlung durch eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Ein bereits bestellter Vertreter kann eine Untervollmacht nur mit dem Einverständnis des Vollmachtgebers (Namensaktionär) erteilen. Ohne diese schriftliche Stimmübertragung kann der Vertreter zwar an der Hauptversammlung teilnehmen, er ist aber nicht stimmberechtigt. Bei vielen Städten und Gemeinden ist ein Vertreter benannt worden, der zur Stimmabgabe berechtigt ist und keine gesonderte Vollmacht benötigt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 sowie der Lagebericht liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der LTM AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (Telefon 05231 56594-11).

 

Detmold, den 17.07.2015

Lippe Tourismus & Marketing AG
Schlossplatz 7
32756 Detmold

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.