GESCO Aktiengesellschaft – Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes Kapital)

GESCO AG

Wuppertal

– ISIN DE000A1K0201 –

– Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 –

Mitteilung über Beschlussfassung
gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der GESCO AG hat am 18. August 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. August 2018 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 864.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 332.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist der am 8. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung zu entnehmen. Die mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss verbundene Satzungsänderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

 

Wuppertal, im August 2015

GESCO AG

Der Vorstand

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