Manz AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 3 UmwG

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Bekanntmachung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 3 UmwG

Wir geben bekannt, dass beabsichtigt ist, die

KLEO Halbleitertechnik GmbH mit dem Sitz in Tettnang
(Amtsgericht Ulm, HRB 631857)

durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach § 2 Nr. 1, §§ 4 ff., §§ 46 ff., §§ 60 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf die Manz AG zu verschmelzen. Der Verschmelzungsvertrag wurde am 21. August 2015 abgeschlossen.

Da sich das gesamte Stammkapital der KLEO Halbleitertechnik GmbH in der Hand der Manz AG befindet, ist zur Aufnahme der KLEO Halbleitertechnik GmbH nach § 62 Absatz 1 UmwG kein Verschmelzungsbeschluss der Manz AG erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre der Manz AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Manz AG erreichen, nach § 62 Absatz 2 UmwG berechtigt sind, die Einberufung einer Hauptversammlung der Manz AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung der KLEO Halbleitertechnik GmbH beschlossen wird.

Die nach § 63 Absatz 1 UmwG erforderlichen Unterlagen sind ab dem 21. August 2015 über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich „Investor Relations“ zugänglich.

 

Reutlingen, im August 2015

Manz AG

Der Vorstand

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