AE Turnaround Capital SE – Einladung zur Hauptversammlung

AE Turnaround Capital SE

Berlin

ISIN: DE000A0LYDS1 | WKN: A0LYDS

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
28. Oktober 2015, um 10.00 Uhr bei
Rechtsanwalt und Notar
Hellmut Sieglerschmidt, Kurfürstendamm 220
10719 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AE Turnaround Capital SE und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der AE Turnaround Capital SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.aeturnaroundcapital.de/investor-relations.html zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Zudem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den vom geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 01.07.2015 gebilligt hat.

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2014

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2014

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden geschäftsführenden Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat setzt sich nach §§ 23 und 24 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz – SEAG) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats haben angekündigt, ihr Amt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 28. Oktober 2015 niederzulegen. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats soll mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, erfolgen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor,

1.

Herrn Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, geb. am 29.03.1950, Wohnort Berlin

keine weiteren Aufsichtsratsmandate

2.

Herrn Jörg Hartmann, Kaufmann, geb. am 28.11.1967, Wohnort Berlin

keine weiteren Aufsichtsratsmandate

3.

Herrn Nasim Ismailov, Bilanzbuchhalter, geb. am 24.08.1967, Wohnort Berlin

weitere Aufsichtsratsmandate:

Jurasoft AG (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

sämtlich mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Verwaltungsrats zu wählen.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die HVR Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Allgemeine Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 21.10.2015, in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 07.10.2015, 0:00 Uhr, beziehen und ist durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

AE Turnaround Capital SE
Europaplatz 2
10557 Berlin
Fax: +49 30 408 192 450
E-Mail: info@aeturnaroundcapital.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung:

AE Turnaround Capital SE
Europaplatz 2
10557 Berlin
Fax: +49 30 408 192 450
E-Mail: info@aeturnaroundcapital.de

Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens mit Ablauf des 27. Oktober 2015 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Bestellung sind an die vorgenannte Adresse zu richten.

Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an vorgenannte Adresse zu richten. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis spätestens zum 13. Oktober 2015, unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären im Internet unter

www.aeturnaroundcapital.de/investor-relations.html

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 16. September 2015 veröffentlicht.

 

Berlin, im September 2015

AE Turnaround Capital SE

Der Verwaltungsrat

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