GPMT AG – 5. Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen

5. Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen

Beschluss des Vorstands der Firma GPMT AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main über die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen

(1)

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Firma GPMT AG ist der Vorstand ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 02.01.2017 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 29.908,00 EUR zu erhöhen.

(2)

Der Vorstand beschließt:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Auslagen ausstehen, wird gegen Bareinlagen von 62.484,00 EUR um bis zu 2.516,00 EUR auf bis zu 65.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.516 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht.

b)

Der Ausgabebetrag beträgt 250,00 EUR je Aktie.

c)

Die neuen Aktien sind ab 01.01.2015 gewinnberechtigt.

d)

Die Bareinlagen nebst Aufgeld sind sofort nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig, und auf das Konto der Gesellschaft IBAN DE96 5032 0191 0019 2287 89 bei der HypoVereinsbank, BIC HYVEDEMM430, einzuzahlen.

e)

Der Vorstand ist berechtigt die jeweilige Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen auch nach teilweise Ausnutzung, bei dem Handelsregister zur Eintragung anzumelden.

f)

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.03.2016 in das Handelsregister eingetragen ist.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 25:1 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für 25 alte Aktien 1 neue Aktie zu zeichnen und zu besitzen. Die Bezugsaufforderung und die Ausübung des Bezugsrechts stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister.

 

Frankfurt am Main, den 01.10.2015

GPMT AG

Miguel Lendínez Rodríguez

-Vorstand-

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