5. Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen
Beschluss des Vorstands der Firma GPMT AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main über die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen
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Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Firma GPMT AG ist der Vorstand ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 02.01.2017 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 29.908,00 EUR zu erhöhen. |
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Der Vorstand beschließt:
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Frankfurt am Main, den 01.10.2015
GPMT AG
Miguel Lendínez Rodríguez
-Vorstand-