Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG – Hauptversammlung 2016

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 22. April 2016, 19.00 Uhr im Karl-Benz-Saal der Europahalle Karlsruhe, Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2015

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2015 und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2016

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2015

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag i.H. von € 6.235,45 auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 2.135.223,93 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 2.141.459,38.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt die Entlastung von

Herrn Michael Theissen sowie

Herrn Michael Sowa

vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats

Herrn Dr. Klaus Neb

Herrn Bernd Görger

Herrn Günter Pilarsky

zu entlasten.

TOP 5

Wahl des Aufsichtsrats

Wahl des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017–2020, das Jahr der Wahl 2016 wird nicht mitgezählt § 102 AktG

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96, 101 AktG, sowie des § 8 der Satzung aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die folgenden Kandidaten werden von dem derzeitigen Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagen:

Christian Fitterer Rheinstetten geschäftsführender Gesellschafter
Tätigkeit bei gemeinnützigem Verein „Freunde helfen“
Marcus Geimer Karlsruhe Professor am Karlsruher Institut für Technologie
Erich Harsch Ettlingen Geschäftsführer dm
Aufsichtsratstätigkeit Hornbach Baumarkt AG & Hornbach Management AG
& Hornbach Holding AG & Co. KGaA
Hartmut Huber Durmersheim Berater des Managements der Siemens AG
Knut Laufhütte Ettlingen Rechtsanwalt
bisher keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten
Volker Moses Karlsruhe Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Aufsichtsrat – axsysNET AG, Esslingen
Peter Neubarth Karlsruhe Schulamtsdirektor im Ruhestand
Vorsitzender Ausschuss Mitgliederstruktur-Öffentlichkeitsarbeit-Willkommenskultur im GC Hofgut Scheibenhardt
Ingrid Pellin Ettlingen Rentnerin
Zuletzt Geschäftsführerin des Berufsverbandes „Bund Deutscher Hebammen“
Mitglied Seniorenbeirat Ettlingen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge/Gegenanträge § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.hofgut-scheibenhardt.de/Hauptversammlung im Mitgliederbereich veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 08.04.16 24.00 h (bis 14 Tage vor der Hauptversammlung) eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 15.03.2016 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen

1. Gem. § 12 Ziff. 3 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 11 Ziff. 4 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werde. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122-124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe den, 11. März 2016

Der Vorstand

Michael Sowa

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