HABA Computer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

HABA Computer AG

Hamburg

Bekanntmachung eines Ergänzungsverlangens gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 AktG – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2016 in Hamburg.

Nachdem die Gesellschaft am 11. April 2016 die Einberufung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 2014/2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wurde gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung eines weiteren Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung nebst Beschlussvorschlag und Begründung verlangt, die nachstehend vollständig wiedergegeben sind.

Die Tagesordnung wird dementsprechend beim Tagesordnungspunkt 5 ergänzt:

5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Frau Anke Hülsken hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 14. Juli 2016 niedergelegt.
Nach § 9 Ziffer 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind. Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG und § 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Es wird vorgeschlagen, die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Peter Schönberger, Rechtsanwalt, Köln

und zwar für die Zeit ab dem 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt.

 

Hamburg, den 18. April 2016

Der Vorstand

HABA Computer Aktiengesellschaft

Hamburg

Einberufung für die ordentliche Hauptversammlung 2014/2015

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 13. Mai 2016, 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen Rütersbarg 46, 22529 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das zum 30. Juni 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von EUR 328.024,04 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 26,50 je dividendenberechtigter Aktie (d.h. auf 12.316 Stück Aktien) für das Geschäftsjahr 2014/2015, insgesamt: EUR 326.374,00
Gewinnvortrag: EUR 1.650,04
= Bilanzgewinn: EUR 328.024,04
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Bruno Dix endet mit Wirkung auf die Beendigung dieser Hauptversammlung.

Nach § 9 Ziffer 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind. Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG und § 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Dr. Bruno Dix, Rechtsanwalt, Bonn

und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt.

6.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 wie folgt zu vergüten:

Vorsitzender: EUR 2.000,–
Stellvertretender Vorsitzender: EUR 1.500,–
einfaches Aufsichtsratsmitglied: EUR 1.000,–

Allgemeine Hinweise

Nach § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes jeder Aktionär berechtigt, der sich zu Beginn der Versammlung über seinen Aktienbesitz ausweist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift HABA Computer Aktiengesellschaft, Rütersbarg 46, 22529 Hamburg, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0 40 / 55 42 24 80. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail unter der Anschrift hv@haba-ag.de.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2015, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015 und der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen.

 

Hamburg, im April 2016

DER VORSTAND

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