HABA Computer AG
Hamburg
Bekanntmachung eines Ergänzungsverlangens gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 AktG – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2016 in Hamburg.
Nachdem die Gesellschaft am 11. April 2016 die Einberufung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 2014/2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wurde gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung eines weiteren Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung nebst Beschlussvorschlag und Begründung verlangt, die nachstehend vollständig wiedergegeben sind.
Die Tagesordnung wird dementsprechend beim Tagesordnungspunkt 5 ergänzt:
5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Anke Hülsken hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 14. Juli 2016 niedergelegt.
Nach § 9 Ziffer 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind. Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG und § 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Es wird vorgeschlagen, die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
Peter Schönberger, Rechtsanwalt, Köln
und zwar für die Zeit ab dem 15. Juli 2016 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt.
Hamburg, den 18. April 2016
Der Vorstand
HABA Computer Aktiengesellschaft
Hamburg
Einberufung für die ordentliche Hauptversammlung 2014/2015
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 13. Mai 2016, 11:00 Uhr |
in unseren Geschäftsräumen Rütersbarg 46, 22529 Hamburg |
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung |
ein.
Tagesordnung
Allgemeine Hinweise Nach § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes jeder Aktionär berechtigt, der sich zu Beginn der Versammlung über seinen Aktienbesitz ausweist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift HABA Computer Aktiengesellschaft, Rütersbarg 46, 22529 Hamburg, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0 40 / 55 42 24 80. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail unter der Anschrift hv@haba-ag.de. Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2015, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015 und der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen. |
Hamburg, im April 2016
DER VORSTAND