BAU plus IDEE Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

BAU plus IDEE Aktiengesellschaft

Pforzheim

Sehr geehrte Aktionäre,

wir, der Vorstand der AG, laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der
BAU plus IDEE Aktiengesellschaft

am Donnerstag, den 19.05.2016, um 18:00 Uhr, Restaurant „Im Schlupf“, Heidenheimerstr. 7–9, 75179 Pforzheim.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage und Vorstellung des Jahresabschlusses der BAU plus IDEE AG zum 31.12.2015, des Lageberichts für die AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.

Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der AG in Hammerstr. 9-13, 75175 Pforzheim (im Gebäude der Firma Gimber Optimaler) eingesehen werden.

2.

Bericht des Vorstands

Erläuterungen des Vorstands zur Lage der AG.

3.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert den schriftlichen Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Lageberichts, des Jahresabschlusses 2015 und seine Kontrollen des Vorstandes im Jahr 2015.

4.

Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2015 in der Fassung, wie sie der Hauptversammlung vorliegen, festzustellen.

5.

Verwendung des Jahresüberschusses 2015

Der Jahresüberschuss 2015 von 7.337,69 € mindert die vorhandenen Verlustvorträge. Der Bilanzgewinn ist weiter negativ.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum zu entlasten.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum zu entlasten.

8.

Wahlen zur Neubestellung des Aufsichtsrats

Wegen der erklärten Niederlegung der Ämter sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder muss eine Neubestellung erfolgen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende drei Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a.

Roman Brüstle

b.

Wolfgang Ebel

c.

Michael Erdmann

Die Bestellung erfolgt auf den Zeitraum der sich aus § 10 Ziff. 2 bzw. Ziff. 5 der Satzung der AG ergibt.

Alle drei Vorgenannten haben sich für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.

Über die vorgeschlagenen Personen ist jeweils einzeln abzustimmen.

II.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie Tagesordnung verpflichtet. Die BAU plus IDEE AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, weshalb die nachfolgenden Hinweise freiwillig erfolgen, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 10 Ziff. 1 der Satzung Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem Notar, einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung drei Bankarbeitstage frei bleiben. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift und im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens am ersten Werktag, ausgenommen den Samstag, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung von Namensaktionären, die im Aktienregister der Gesellschaft mit ihren Namensaktien eingetragen sind, ist deren Anmeldung zur Versammlung bei der Gesellschaft spätestens am letzten Tag der Hinterlegungsfrist ausreichend.

Aktionäre können durch eine Stimmrechtsvollmacht in Textform ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben.

III.

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an:

BAU plus IDEE AG, c/o Firma Gimber Optimaler, Hammerstr. 9–13, 75175 Pforzheim

zu richten.

Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

 

BAU plus IDEE AG

Der Vorstand

Pöpsel           Gimber           Maisenbacher

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