Lagunenstadt Ueckermünde AG – Hauptversammlung 2016

Lagunenstadt Ueckermünde Aktiengesellschaft

Ueckermünde

HRB Nr. 5936

Einladung

Die

14. ordentliche Hauptversammlung

findet am

Samstag, den 11.06.2016 um 10:00 Uhr

im be free Sportcenter, Stettiner Straße 46b, 17367 Eggesin statt.
Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2015–31.12.2015 sowie Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2015.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Ergebnis wird auf das Jahr 2016 übertragen.

4.

Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ereignisse seit der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20.02.2016 und die weitere geschäftliche Entwicklung. Beschlüsse finden zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.–26.08.2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand Antje Kesten wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstände Ilona Hein und Frau Kathrin Kasel vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorstände Ilona Hein und Kathrin Kasel werden für das Geschäftsjahr 2015 nicht entlastet.

7.
a.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates, bestehend aus den Herren Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Schmidt, für den Zeitraum 28.03.2015–31.12.2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat, bestehend aus den Herren Grimm, Klink und Schmidt, wird für das Geschäftsjahr 2015 nicht entlastet.

b.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates, bestehend aus den Herren Ralf-Jürgen Albrecht, Hartmut Alexander und Peter Möller, vom 01.01.2015–28.03.2015.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat, bestehend aus den Herren Albrecht, Alexander und Möller, wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

8.

Beschluss zur Verwendung von erstatteten Schadenersatzbeträgen aus der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Schmidt sowie die ehemaligen Vorstände Ilona Hein und Kathrin Kasel wegen mangelhafter Aufsicht bzw. Geschäftsführung und aller im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag stehenden Schäden und Folgeschäden. Die Ansprüche sollen denjenigen, die die Gesellschaft durch ihren Forderungsverzicht auf Auszahlung des 3. Quartals 2015 gerettet haben, zugutekommen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Schadensersatzbeträge, die die LUAG von den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Schmidt sowie den ehemaligen Vorständen Ilona Hein und Kathrin Kasel erhält, werden – abzüglich der für die Geltendmachung entstehenden Kosten – anteilig an diejenigen im Verhältnis ihres Verzichtsbetrages ausbezahlt, die auf die Auszahlung des 3. Quartals 2015 verzichtet haben. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem prozentualen Anteil des jeweiligen Verzichtes an der Gesamtverzichtssumme.

9.

Satzungsänderung:

a)

§ 4 Abs. 3 der Satzung hat derzeit folgenden Inhalt:
Aktionär kann nur werden, wer gleichzeitig Eigentümer einer Ferienwohnung ist, die durch diese Gesellschaft vermietet oder sonst wie vermarktet wird oder wer einen wirksamen Kaufvertrag bezüglich des Kaufes einer Ferienwohnung in Ueckermünde abgeschlossen hat und durch eine Auflassungsvormerkung gesichert ist sowie die Gesellschaft selbst. Pro Ferienwohnung kann nur eine Aktie im Nennbetrag von 200,00 Euro erworben werden.

b)

Die neue Fassung soll lauten:
Aktionär der Gesellschaft kann nur werden und sein, wer gleichzeitig Eigentümer einer Ferienwohnung in der Anlage Lagunenstadt Ueckermünde ist und mit dieser Gesellschaft einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vermarktung aller seiner Wohnungen über diese Gesellschaft abgeschlossen hat. Käufer einer Ferienwohnung können mit wirksamem Abschluss des Kaufvertrages einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen und damit Aktionär werden. Wird der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Gesellschaft – aus welchen Gründen auch immer – beendet, verliert der Aktionär ab dem Beendigungszeitpunkt auch den Aktionärsstatus und muss die Aktie zum Nominalwert an die Gesellschaft zurückgeben. Sofern die Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages durch die Gesellschaft verschuldet wurde, ist sie verpflichtet, auch den Ausgabeaufschlag zu erstatten.

Je Ferienwohnung können bis zu 3 Aktien im Nennbetrag vom 200,00 Euro erworben werden.

Begründung für die Änderung der Satzung:

Die vergangenen beiden außerordentlichen Hauptversammlungen haben gezeigt, dass nur diejenigen Aktionäre, die auch mit der LUAG einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen haben, den Fortbestand der Gesellschaft sicherstellen und Interesse an ihrem Fortbestand haben. Diejenigen Personen, die Aktionäre sind, aber keinen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, können ohne ihren wirtschaftlichen Bestand zu fördern – auch aus rein eigennützigen Interessen – auf das Schicksal der Gesellschaft Einfluss nehmen. Daher ist eine Änderung der Satzung der Gestalt, dass für die Zukunft denjenigen, die keinen Geschäftsbesorgungsvertrag mehr über die Gesellschaft abgeschlossen haben, die Aktie entzogen werden kann, erforderlich. Die betreffenden Aktionäre erleiden dadurch wirtschaftlich keinen Schaden. Für den Fall, dass die Gesellschaft kündigt, erhalten die betreffenden Aktionäre auch den geleisteten Ausgabeaufschlag zurück. Die Regelung gilt nur für zukünftige Aktienverkäufe.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die neue Fassung von § 4 Abs. 3 der Satzung wird beschlossen.

10.

Verschiedenes:

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die den Kaufpreis der Aktie und die Verwaltungsabgabe gezahlt haben.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass auf der Hauptversammlung in diesem Jahr keine Gäste zugelassen werden können.

Zusätzliche Anträge der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 25.05.2016 bei der Lagunenstadt AG eingegangen sind.

Die Bilanz und der Lagebericht werden ab dem 11.05.2015 in den Räumlichkeiten der Lagunenstadt zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt.

Gleichzeitig kommen wir hiermit der Anzeigenpflicht nach § 92 Aktiengesetz nach und zeigen an, dass der Verlustvortrag die Hälfte des Grundkapitals übersteigt.

Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnung!

 

Ueckermünde, 11.05.2016

Lagunenstadt Ueckermünde AG

Antje Kesten (Vorstand)

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