social markets AG – Hauptversammlung 2016

social markets AG

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HRB 125665

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 21. Juni 2016 um 9:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der HVP Hanse Vertriebspartner AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

stattfindenden Hauptversammlung ein.

 

I. Tagesordnung

1.

Anzeige des Vorstandes, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 (1) AktG besteht.

2.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des heutigen Tages aufgelöst. Das Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der Abwicklung ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2016.

b)

Zum Abwickler der Gesellschaft wird das bisherige alleinige Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Rainer Lüthje, Haselau, geboren am 2. Oktober 1970, bestellt.

c)

Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Dem Abwickler Herrn Rainer Lüthje wird Einzelvertretungsberechtigung erteilt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.

3.

Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien, um EUR 50.000,00 auf EUR 0,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG i.V.m. § 228 (1) AktG im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung in vollem Umfang zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste.

b)

Das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird zugleich gegen Bareinlagen um EUR 50.000,00, durch Ausgabe von 50.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, auf EUR 50.000,00 erhöht.

c)

Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Sie sind ab Beginn des bei Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

d)

Den bisherigen Aktionären steht ihr gesetzliches Bezugsrecht zu.

i.

Jeder Aktionär ist berechtigt, von den insgesamt 50.000 neuen Aktien den Anteil zu zeichnen, der seinem Anteil am gegenwärtigen Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Die neuen Aktien werden daher zunächst den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten. Jeder Aktionär kann somit auf eine (1) bisherige Stückaktie eine (1) neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 zeichnen.

ii.

Die Bezugsfrist der Aktionäre beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung der Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts im Bundesanzeiger. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts kann nur unter Nachweis der Berechtigung durch Einreichung eines allen Anforderungen des § 185 AktG genügenden schriftlichen Zeichnungsscheines bei der Gesellschaft erfolgen.

iii.

Die Bareinlagen sind sofort nach Zeichnung in voller Höhe des Ausgabebetrages zur Einzahlung fällig und auf das in der Bekanntmachung der Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts angegebene Konto zu leisten.

iv.

Nicht innerhalb der unter ii. genannten Frist von Aktionären gezeichnete neue Aktien können von den übrigen Aktionären – untereinander im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung – innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen gezeichnet werden.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung, der Kapitalerhöhung und ihrer jeweiligen Durchführung festzulegen.

II. Gesamtzahl der Aktien

Im Zeitpunkt dieser Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 17 der Satzung gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt mithin 50.000.

III. Teilnahmevoraussetzungen

Gemäß § 67 (2) AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie das Antrags- und Stimmrecht steht daher nur den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten kann jeder Aktionär gemäß § 67 (6) Satz 1 AktG Auskunft von der Gesellschaft verlangen.

 

Hamburg, im Mai 2016

social markets AG

Der Vorstand

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