
KPS AG
Unterföhring
ISIN DE000A1A6V48
WKN A1A6V4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur
am Freitag, 7. April 2017 um 10:00 Uhr (MESZ)
im MOC Veranstaltungscenter, Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
I.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zum 30. September 2016 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2016 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps.com (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zugänglich. Auf Verlangen wird den Aktionären einmalig und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung waren dies 133.365 Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/16 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,33 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Vor dem Hintergrund der Änderung des § 58 Abs. 4 AktG mit Wirkung zum 1. Januar 2017 weisen wir darauf hin, dass eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Mittwoch, 12. April 2017) fällig und auch erst dann ausgezahlt wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2016/2017 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung Um den gesetzlichen Grundzustand im Hinblick auf die Mehrheitserfordernisse in der Hauptversammlung wiederherzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2014/I und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses sowie die Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und ausgewählte Arbeitnehmer unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und unterhalb der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, über die Schaffung eines bedingten Kapitals 2017 in Höhe von bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung der Aktienoptionen und entsprechende Satzungsänderung Das zur Durchführung des Aktienoptionsprogramms 2017 vorgesehene bedingte Kapital 2017 und der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss hält sich im Rahmen der gesetzlichen Begrenzung von maximal 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung und beträgt vorliegend rund 5,35 %. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
|
II.
Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps.com (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) die nachfolgenden Berichte des Vorstands zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft einmalig und kostenlos eine Abschrift dieser Berichte zugesandt. Diese Berichte werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
1. |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht.
Nach Abwägung sämtlicher Umstände hält der Vorstand den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden entsprechenden Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und angemessen. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 berichten. |
||||||
2. |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9
|
III.
Weitere Angaben und Hinweise
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts KPS AG Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am Freitag, 31. März 2017, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenannter Technical Record Date) entsprechen, da aus technischen Gründen im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Der Umschreibungsstopp bedeutet jedoch keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 31. März 2017, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. |
||||||
2. |
Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur Hauptversammlung erfolgen. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen Sonstige Bevollmächtigte Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist die Vollmacht an nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: KPS AG Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser Nachweis kann am Tage der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an die vorstehende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine form- und fristgerechte Anmeldung gemäß vorstehender Ziffer 1 erforderlich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist im Anmeldebogen und in der Eintrittskarte enthalten. Die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 6. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ) in Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. KPS AG Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Geschäftsordnungsanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. |
||||||
3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps.com (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zu finden. |
||||||
4. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung |
||||||
5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Unterföhring, im Februar 2017
KPS AG
Der Vorstand