IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie – Hauptversammlung 2017

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie

Erfurt

An die Aktionäre der IBYKUS AG für Informationstechnologie

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, laden Sie als unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Freitag, den 19. Mai 2017, um 11 Uhr,

in die Räume der IBYKUS AG für Informationstechnologie in Erfurt, in der

Herman-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

ein.

Kontaktdaten der Gesellschaft:
IBYKUS AG für Informationstechnologie, Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 / 44100, Fax: 0361 / 4410-410,
E-Mail: ir@ibykus.de

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2016, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 30.09.2016 beendete Geschäftsjahr

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 30.09.2016 geendeten Geschäftsjahres in Höhe von EURO 3.450.079,23 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre von EURO 0,30 pro Aktie. Das Grundkapital von EURO 4.760.570,00 ist eingeteilt in 4.760.570 Stückaktien als Namensaktien mit einem wertmäßigen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Die Ausschüttung beträgt: EURO 1.428.171,00.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EURO 2.021.908,23 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Der volle Betrag der Ausschüttung wird als Leistung der Gesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Ausschüttung im Regelfall nicht der Besteuerung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis 30.09.2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Helmut C. Henkel und Dr. Lutz Richter für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis einschließlich 30.09.2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis 30.09.2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis einschließlich 30.09.2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 (01.10.2016 bis 30.09.2017)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 (01.10.2016 bis 30.09.2017) die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital und die Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung und damit verbundener Satzungsänderung von § 3 der Satzung

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, § 3 Absatz 3.4 der Satzung folgendermaßen neu zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.05.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien mit einem wertmäßigen Anteil von € 1,00, die Inhaber- oder Namensaktien sein dürfen, einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu € 2.380.285,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Wichtiger Hinweis:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.

Aktionäre können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist entweder im Vorfeld der Hauptversammlung oder am Tage der Hauptversammlung vorzulegen. Die Aktien des vertretenen Aktionärs sind auch in diesem Fall, wie oben beschrieben, bei der Gesellschaft anzumelden.

In den Räumen der Gesellschaft liegen die für die Beschlussfassung notwendigen Unterlagen aus:

der Jahresabschluss per 30.09.2016 nebst Anlagen, sowie die entsprechenden Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat

Bericht des Vorstands über den vorgeschlagenen Beschluss zur Ermächtigung, das Bezugsrecht im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital auszuschließen.

Die Unterlagen können jederzeit eingesehen werden und werden auf separaten Wunsch auch gerne übersandt.

 

Erfurt, 06.04.2017

Mit freundlichen Grüßen

IBYKUS AG für Informationstechnologie

Helmut C. Henkel                               Dr. Lutz Richter
Vorstand

Bericht des Vorstands über den vorgeschlagenen Beschluss zur Ermächtigung, das Bezugsrecht im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital auszuschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung der IBYKUS AG für Informationstechnologie, die am 19. Mai 2017 stattfindet, soll im Tagesordnungspunkt 6 über die Schaffung von genehmigtem Kapital beschließen. Im Wortlaut der Beschlussvorlage heißt es u.a.:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.“

In diesem Zusammenhang gibt der Vorstand die folgende Erklärung ab:

Seit Gründung der IBYKUS AG gab es noch keinen Fall eines Bezugsrechtsausschlusses.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Planung zu einer Kapitalerhöhung. Es handelt sich um einen Vorratsbeschluss, da die bisherige Ermächtigung zur Kapitalerhöhung zum 20.04.2017 ausläuft.

Es gibt auch keine konkrete Planung zu einem eventuellen Bezugsrechtsausschluss. Dieser kann jedoch unter Umständen in der Zukunft sinnvoll sein, wenn die Beteiligung eines strategischen Investors an der Gesellschaft im Zuge einer Kapitalerhöhung erreicht werden soll.

Die Entscheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts bedarf des Vorschlags durch den Vorstand und der Genehmigung durch den Aufsichtsrat.

 

Erfurt, 06.04.2017

IBYKUS AG für Informationstechnologie

Helmut C. Henkel                               Lutz Richter

Vorstand

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