Cumerius AG – Hauptversammlung 2017

Cumerius AG

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung 2017

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 12. Juni 2017, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 09:30 Uhr)
in den Geschäftsräumen der Cumerius Gruppe,
Börsenstraße 2–4, 2. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cumerius AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
Die vorstehenden Unterlagen werden von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zudem auf Anfrage zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Der Bilanzgewinn der Cumerius AG für das Geschäftsjahr 2016 beträgt 337.200,64 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
„Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 337.200,64 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Bewilligung der Aufsichtsratvergütung
Nach § 11.1 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung zu beschließen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
Jeder Aufsichtsrat erhält eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 8.000,00 EUR netto.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 05. Juni 2017, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder auf einem im Rahmen der Einberufung zusätzlich zugelassenen Wege und unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes angemeldet haben. Ausreichend ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 22. Mai 2017 (0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens am 05. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugehen:

Cumerius AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

 

Frankfurt am Main, im April 2017

Cumerius AG

Der Vorstand

 

Anforderungen nach § 125 AktG
Cumerius AG
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80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

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