Stemme AG
Strausberg
Hauptversammlung
Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 19. Juni 2017, um 10.00 Uhr
im Tower des Flugplatzes Strausberg
Flugplatzstraße F1/20
15344 Strausberg
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 |
2. |
Mitteilung über den Bilanzverlust |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 |
6. |
Sonstiges |
Ausgelegte Unterlagen
Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:
― |
Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 |
― |
Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
― |
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 |
Die Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind alsbald nach deren Einberufung im Internet unter
www.stemme.com/investor-relations
unter dem weiterführenden Link ‚Stemme 2017‘ zugänglich.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Alle Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 13. Juni 2017 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 16. Juni 2017 bei der Gesellschaft einzureichen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.
Stimmrechtsvertretung
Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.
Strausberg, im Mai 2017
Stemme AG
Der Vorstand