Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Europäisch-Iranische Handelsbank Aktiengesellschaft

Hamburg

TAGESORDNUNG
für die ordentliche Hauptversammlung der
Europäisch-Iranischen Handelsbank AG
am 22. Juni 2017 um 11:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft,
Depenau 2, 20095 Hamburg

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 (01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 4.187.924,07 in die Position „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 130.000,00 vor.

6.

Sitzungsgelder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, an die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld pro Präsenzsitzung des Aufsichtsrates zu zahlen.

Das Sitzungsgeld beträgt EUR 3.500,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden, für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates EUR 3.200,00 pro Präsenzsitzung des Aufsichtsrates.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin und Frankfurt/Main

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

8.

a. Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Ali Rastegar als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.

b. Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern.
Die Zusammensetzung richtet sich nach §§ 95, 96 AktG und §§ 1,4 Drittelbeteiligungsgesetz.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hadi Akhlaghi Feiz Asar, Managing Director of Bank Mellat, Teheran, Iran für den Rest der Amtsdauer von Herrn Ali Rastegar in den Aufsichtsrat zu wählen.

9.

a. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß §§ 207 ff. AktG aus Gesellschaftsmitteln von EUR 350.000.000,00 um EUR 25.000.000,00 auf EUR 375.000.000,00 zu erhöhen durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 25.000.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 25.000.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 350 zu 25 zu, so dass auf jeweils 350 bestehende Stückaktien 25 neue Stückaktien entfallen. Die neuen Aktien sind ab 01. Januar 2017 gewinnberechtigt. Diesem Beschluss wird der vom Vorstand vorgelegte, vom Aufsichtsrat festgestellte und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand wird des Weiteren ermächtigt, die Teilrechte der Aktionäre zusammenzulegen und anschließend an die Aktionäre Aktien entsprechend ihrer aktuellen prozentualen Beteiligung am Grundkapital zu liefern, wobei in kaufmännischer Weise zu runden ist.

b. Satzungsanpassung

§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

„1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 375.000.000,00 (Euro dreihundertfünfundsiebzig Millionen).

2.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 375.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Das Grundkapital ist in einer Global-Dauer-Aktie verbrieft.“

10.

a. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2017/I

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2017 um bis zu EUR 75.000.000,00 durch die Ausgabe von 75.000.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.

b. Satzungsanpassung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

§ 3 der Satzung wird um den Absatz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„4.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2017 um bis zu EUR 75.000.000,00 durch die Ausgabe von 75.000.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“

11.

a. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2020 um bis zu EUR 112.500.000,00 durch die Ausgabe von 112.500.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.

b. Satzungsanpassung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

§ 3 der Satzung wird um den Absatz 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„5.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2020 um bis zu EUR 112.500.000,00 durch die Ausgabe von 112.500.000 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen und den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform anmelden und deren Anmeldung der Gesellschaft spätestens bis 15. Juni 2017, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugeht:

Europäisch-Iranische Handelsbank AG
Depenau 2
20095 Hamburg
Tel.. +49(40)32 10 9-0
Fax: +49(40)32 10 9-890

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der seinen Anteilsbesitz der Gesellschaft gegenüber in geeigneter Form nachweist

Der Nachweis muss sich auf den letzten Anmeldetag, d.h. den 15. Juni 2017, beziehen und am Tag der Hauptversammlung auf Verlangen des Versammlungsleiters vorgelegt werden. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise erbracht werden, indem am 15. Juni 2017 bei unserer Gesellschaft, Depenau 2, 20095 Hamburg oder einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden Aktien zur Abstempelung vorgelegt oder hinterlegt werden und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen werden.

 

Hamburg, im Mai 2017


EUROPÄISCH-IRANISCHE HANDELSBANK AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

Dr. R. Pashaee Fam                S. Hummerich                A. Onsori

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