M1 Kliniken AG
Berlin
WKN: A0STSQ ISIN: DE000A0STSQ8
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107637
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 27. Juni 2017
um 11.00 Uhr
im Ludwig Erhard Haus, Goldberger Saal,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M1 Kliniken AG zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 27. April 2017 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 9.463.717,50 wie folgt zu verwenden:
Die Dividende ist am 30. Juni 2017 fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Christian Pahl hat sein Mandat als Aufsichtsrat der M1 Kliniken AG mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, also mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 27. Juni 2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Ziffer IV, 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen: Herrn Dipl.-Kfm. Uwe Zimdars, Beruf: selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in 84104 Rudelzhausen, Berg 28. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr zu wählen. |
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, 06. Juni 2017 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, 20. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB). Anmeldestelle: M1 Kliniken AG Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. |
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2. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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3. |
Zur Einsicht ausgelegte Dokumente Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, der zusammengefasste Lagebericht der M1 Kliniken AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grünauer Str. 5, 12557 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen. |
Berlin, im Mai 2017
M1 Kliniken AG
Der Vorstand