Seeburger AG – Hauptversammlung 2017

Seeburger AG

Bretten

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der SEEBURGER AG, Sitz Bretten, werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 13. Juli 2017, 11:00 Uhr
in der Edisonstraße 1
in 75015 Bretten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SEEBURGER AG zum 31.12.2016, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 der SEEBURGER AG in Höhe von Euro 28.485.735,30 wie folgt zu verwenden:
Zur Verteilung an die Aktionäre: Zahlung einer Dividende von Euro 7,00 pro Aktie. Das bedeutet bei 3.126.755 Aktien eine Ausschüttung in Höhe von Euro 21.887.285,00. Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages von Euro 6.598.450,30 auf neue Rechnung. Der auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird gleichfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am fünften Geschäftstag nach der Hauptversammlung, somit am
20. Juli 2017.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5)

Berechtigung zur Veräußerung eigener Aktien (mit Bezugsrechtsausschluss)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, nachfolgendes zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 5) in der Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 gefassten Beschlusses erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als nach diesem Beschluss vorzunehmen, soweit dies gegen Sachleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligung an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschieht. Die vorstehende Ermächtigung zur Veräußerung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals genutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen. Diese Berechtigung mit Bezugsrechtsausschluss gilt für die Veräußerung solcher eigenen Aktien entsprechend, die aufgrund gleichlautender früherer Beschlüsse erworben wurden.

6)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2017 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Stuttgart, Niederlassung Karlsruhe.

7)

Festlegung der Fälligkeit des Sitzungsgelds, Gutschriftverfahren
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, in Ergänzung des Beschlusses vom 14. Juli 2016 die Fälligkeit des Sitzungsgeldes wie folgt festzulegen:

Das Sitzungsgeld für die Aufsichtsratsmitglieder für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung bzw. für die telefonische Zuschaltung für die Dauer der Sitzung ist nach Abschluss der jeweiligen Sitzung fällig.

Aufsichtsratsvergütung und Sitzungsgeld werden über das umsatzsteuerliche Gutschriftverfahren ausbezahlt, sofern das Aufsichtsratsmitglied dem nicht widerspricht.

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 5) der Tagesordnung über die Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand soll ermächtigt werden, die bereits erworbenen und die aufgrund der bis 2. Juli 2020 laufenden Ermächtigung künftig zu erwerbenden eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen einzusetzen. Der internationale Wettbewerb verlangt zunehmend auch diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, um sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung in Textform in deutscher Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse Edisonstr. 1, 75015 Bretten bis spätestens am 6. Juli 2017 zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine zur Aktienverwahrung geeignete Stelle (Gesellschaftskasse, deutscher Notar, Wertpapiersammelbank) aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 22. Juni 2017 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens am 6. Juli 2017 zugehen.

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

 

Bretten, im Mai 2017

SEEBURGER AG

Der Vorstand

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