IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Dienstag, 18. Juli 2017, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
in der Mercatorhalle (kleiner Saal), CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein.
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.558.925,50 wie folgt zu verwenden:
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung erhöhen, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für
Dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats liegt ein Auswahlverfahren gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zugrunde. Der Risikoprüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat nach Durchführung des Auswahlverfahrens die folgenden Prüfungsgesellschaften – mit Präferenz in der Reihenfolge ihrer Nennung – für die Erteilung des Prüfungsmandats empfohlen:
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juli 2017. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,
als Ersatzmitglied zu wählen. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ zugänglich. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen können (Ziff. 5.4.1 5. Abs. des Deutschen Corporate Governance Kodex). Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen. Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: Santiago de Armas Fariña ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Zudem erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Francisco López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. Inés Arnaldos ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) und der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotels Management, S.L.U. angestellt. Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. und erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. Roberto López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A., und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. sowie Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., einer Tochtergesellschaft der Lopesan Touristik S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht: Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Dr. Hans Vieregge, Hannover Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Roberto López Sánchez Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Unterlagen
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus:
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die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung; |
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der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016; |
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der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und |
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016. |
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen auf der Internetseite zugänglich:
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der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll; |
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die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG); |
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die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind; |
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die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; |
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ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang); sowie |
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die Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat (TOP 6). |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 11. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft |
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 27. Juni 2017 (00:00 Uhr, MESZ) („Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden.
a) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
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b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. |
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c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist. Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte. Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 16. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend. Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen. Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt. |
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d) |
Rangfolge Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform. |
Rechte der Aktionäre
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 17. Juni 2017, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft |
Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 3. Juli 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft |
Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ifahotels.com
unter der Rubrik „Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung“ unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 51.480.000,00 und ist eingeteilt in 19.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 115.750 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Duisburg, im Juni 2017
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage 1: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat
Santiago de Armas Fariña
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | SANTIAGO DE ARMAS FARIÑA |
Anschrift (beruflich) | AVENIDA RAFAEL CABRERA, 4-1ºP 35002 LAS PALMAS DE GRAN CANARIA |
Geburtsdatum | 13.03.1954 |
BERUFSERFAHRUNG | |
ANWALT FÜR GESELLSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSRECHT | |
seit 05/1979 | EINGETRAGEN IN DER ANWALTSKAMMER VON LAS PALMAS DE GRAN CANARIA |
seit 01/1995 | PRÄSIDENT UND DIREKTOR DER HANDELSGESELLSCHAFT S. DE ARMAS Y ASOCIADOS, S.L., EINER KANZLEI FÜR RECHTS-, WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSBERATUNG |
AUSBILDUNG | |
06/1977 | Abschluss Jurastudium |
La Laguna | |
Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid | |
AKTUELLE MANDATE | |
SEIT 01/2001 | MITGLIED DES AUFSICHTSRATS DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG, VORSITZENDER SEIT 10/2005 |
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG ANGEGEBENEN GREMIEN | |
STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER VON LAS PALMAS UND VORSITZENDER DES TOURISMUSAUSSCHUSSES | |
MITGLIED DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DES HOTELVERBANDES VON GRAN CANARIA, LANZAROTE UND FUERTEVENTURA | |
MITGLIED DES SOZIALAUSSCHUSSES DER UNIVERSITÄT VON LAS PALMAS | |
MITGLIED DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DES ARBEITGEBERVERBANDES VON LAS PALMAS | |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
Sprachkenntnisse | Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittlere Kenntnisse) |
Dr. Hans Vieregge
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | Hans Vieregge |
Anschrift | Franziusweg 8 30167 Hannover |
Geburtsdatum | 12.07.1941 |
BERUFSERFAHRUNG | |
31.12.2006 | Ruhestand |
1987–2006 | Vorstand Nord-LB, Hannover Verantwortlich für unterschiedliche Bereiche des Firmen- und Privatkundengeschäfts; seit 1993 verantwortlich für die Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen und die Niederlassung Singapur; die letzten Jahre als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden |
1969–1987 | Mitarbeiter HSBC Trinkaus und Burkhardt, Schwerpunkte Kredit- und Auslandsgeschäfte, zentrale Marketingaufgaben seit 1983 Generalbevollmächtigter |
1967–1968 | Assistent am Seminar für Wirtschaftspolitik, Universität Köln |
AUSBILDUNG | |
1962–1966 | VOLKSWIRTSCHAFTSSTUDIUM IN MÜNCHEN UND KÖLN |
AKTUELLE MANDATE | |
SEIT 1994 | MITGLIED IM AUFSICHTSRAT DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG |
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG ANGEGEBENEN GREMIEN | |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
Sprachkenntnisse | DEUTSCH (MUTTERSPRACHE) ENGLISCH (FLIESSEND) |
Francisco López Sánchez
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | FRANCISCO LÓPEZ SÁNCHEZ |
Anschrift | C/ALCALDE ENRIQUE JORGE, 1 35100 SAN FERNANDO DE MASPALOMAS |
Geburtsdatum | 13.07.1979 |
BERUFSERFAHRUNG | |
Seit 2003 | GESCHÄFTSFÜHRENDES VERWALTUNGSRATSMITGLIED LOPESAN HOTELS & RESORTS |
2002–2003 | VERWALTUNGSANGESTELLTER PREPAID NETWORK CORP., MIAMI, FLORIDA/USA |
2001 | PRAKTIKUM GESCHÄFTSLEITUNG GRAN HOTEL LOPESAN COSTA MELONERAS, GRAN CANARIA, SPANIEN |
2000 | VERKAUFSMITARBEITER KEY TRAVEL, S.L., LAS PALMAS DE GRAN CANARIA, SPANIEN |
AUSBILDUNG | |
1994–1998 | ABITUR SADDLEBROOK HIGH SCHOOL, TAMPA, FLORIDA/USA |
1998–2002 | BACHELOR OF HOSPITALITY MANAGEMENT FLORIDA INTERNATIONAL UNIVERSITY, MIAMI, FLORIDA/USA |
AKTUELLE MANDATE | |
SEIT 07/2008 | MITGLIED IM AUFSICHTSRAT DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG |
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG 2016 ANGEGEBENEN GREMIEN | |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
Sprachkenntnisse | SPANISCH (MUTTERSPRACHE) ENGLISCH (FLIESSEND) |
Inés Arnaldos
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | Inés Arnaldos |
Anschrift | c/Concepción Arenal, 2-2º 35006 Las Palmas de Gran Canaria |
Geburtsdatum | 15.05.1980 |
BERUFSERFAHRUNG | |
Seit Januar 2006 | Anwältin in der Rechtsabteilung Gruppe Lopesan |
AUSBILDUNG | |
1990–1998 | DEUTSCHE SCHULE IN LAS PALMAS DE GRAN CANARIA ABSCHLUSS: ABITUR |
1998–2002 | JURASTUDIUM AN DER UNIVERSITÄT CEU SAN PABLO, MADRID FACHGEBIET EU-RECHT |
10/2002–01/2003 | ABSCHLUSS EXPERTE FÜR EU-RECHT – UNIVERSITÄT CEU SAN PABLO, MADRID |
01/2003–07/2003 | ABSCHLUSS EXPERTE FÜR EU-RECHT – SORBONNE, PARIS/UNIVERSITÄT MADRID |
11/2003–06/2005 | VORBEREITUNG FÜR DIE PRÜFUNG ZUR AUFNAHME IN DEN STAATLICHEN DIENST |
09/2008–06/2010 | PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM ANWALT – AKADEMIE FÜR RECHTSPRAXIS, LAS PALMAS |
11/2010 | ZERTIFIKAT ÜBER DIE BERUFLICHE BEFÄHIGUNG |
AKTUELLE MANDATE | |
KEINE | |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
Sprachkenntnisse | Spanisch (Muttersprache) Deutsch Französisch Englisch |
Antonio Carlos Rodríguez Pérez
PERSÖNLICHE DATEN | |||||||||||||||||
Name | Antonio C. Rodríguez Pérez | ||||||||||||||||
Anschrift | c/Concepción Arenal, 2-2º 35006 Las Palmas de Gran Canaria |
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Geburtsdatum | 29.01.1966 | ||||||||||||||||
BERUFSERFAHRUNG | |||||||||||||||||
Seit 2007 | GESCHÄFTSFÜHRER FINANZEN GRUPPE LOPESAN |
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1994–2007 | GESCHÄFTSFÜHRER IMMOBILIENABTEILUNG GRUPPE LOPESAN |
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1993–1994 | VERWALTUNGSANGESTELLTER UNTERNEHMEN DER METALLVERARBEITENDEN INDUSTRIE |
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AUSBILDUNG | |||||||||||||||||
1992 | STUDIUM ZUM DIPLOMVOLKSWIRT UND DIPLOMBETRIEBSWIRT – UNIVERSITÄT VON BARCELONA | ||||||||||||||||
ERGÄNZENDE FORTBILDUNGSMASSNAHMEN:
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AKTUELLE MANDATE | |||||||||||||||||
SEIT 07/2002 | MITGLIED IM AUFSICHTSRAT DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG | ||||||||||||||||
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2016 DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG ANGEGEBENEN GREMIEN | |||||||||||||||||
SONSTIGE KENNTNISSE | |||||||||||||||||
Sprachkenntnisse | SPANISCH (MUTTERSPRACHE) ENGLISCH (MITTLERES NIVEAU) |
Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo |
Anschrift | El Cortijo 35218 Telde/Gran Canaria – Spanien |
Geburtsdatum | 05.04.1964 |
BERUFSERFAHRUNG | |
Seit 1998 | GESCHÄFTSFÜHRENDES VORSTANDSMITGLIED EL CORTIJO – QUESOVENTURA |
1996–1999 | GENERALDIREKTOR KANARISCHE INSELN GECOVISA (IMMOBILIENVERWALTUNG) |
1994–1996 | REGIONALDIREKTOR MADRID GECOVISA (IMMOBILIENVERWALTUNG) |
1993–1994 | CONTROLLER SOZIALVERSICHERUNG MADRID: KOSTENSTELLE NOTAUFNAHME |
1991–1993 | GENERALDIREKTOR SPANIEN GODDARD & LOYD ESPAÑA, S.A. (IMMOBILIENPROJEKTE) |
1988–1991 | ASSISTENT DES PRÄSIDENTEN AFISA (IMMOBILIEN) |
1987–1988 | ANALYST FÜR FINANZ- UND IMMOBILIENINVESTITIONEN Ron Investment (Merchant Bank der Gruppe Marc Rich) |
AUSBILDUNG | |
1995 | DIPLOMVOLKSWIRT UND DIPLOMBETRIEBSWIRT – UNIVERSITÄT VON MADRID |
1994 | MASTER IN BUSINESS ADMINISTRATION – MBS, HOUSTON UNIVERSITY |
AKTUELLE MANDATE | |
SEIT 07/2014 | MITGLIED IM AUFSICHTSRAT DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG |
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG 2016 ANGEGEBENEN GREMIEN | |
SEIT 2013 | PRÄSIDENT DES KANARISCHEN UNTERNEHMERVERBANDS |
SEIT 2013 | MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS DER HAFENBEHÖRDE VON LAS PALMAS |
SEIT 2013 | MITGLIED DES TOURISMUSVERBANDS VON GRAN CANARIA |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
SPRACHKENNTNISSE | SPANISCH (MUTTERSPRACHE) ENGLISCH (FLIESSEND) |
Roberto José López Sánchez
PERSÖNLICHE DATEN | |
Name | Roberto J. López Sánchez |
Anschrift (beruflich) | c/ Alcalde Enrique Jorge 1 35100 San Fernando de Maspalomas |
Geburtsdatum | 14.08.1974 |
BERUFSERFAHRUNG | |
Seit 2002 | GESCHÄFTSFÜHRENDES VERWALTUNGSRATSMITGLIED LOPESAN HOTELS & RESORTS |
2001–2002 | ASSISTENT BETRIEBSDIREKTOR GRUPPE LOPESAN (CREATIV HOTELS) |
AUSBILDUNG | |
1998 | ABSCHLUSS BETRIEBSWIRTSCHAFTSSTUDIUM ROGER WILLIAMS-UNIVERSITÄT BRISTOL, RHODE ISLAND, USA |
DIVERSE LEHRGÄNGE | |
1999 | • MOTIVATION AM ARBEITSPLATZ |
2000 | • MOTIVATION IN STRESSSITUATIONEN |
2001 | • EIN- UND VERKAUF IM HOTELWESEN |
• PERSONALWESEN | |
AKTUELLE MANDATE | |
SEIT 12/2006 | MITGLIED IM AUFSICHTSRAT DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG |
MITGLIEDSCHAFT IN DEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES DER IFA HOTEL & TOURISTIK AG 2016 ANGEGEBENEN GREMIEN | |
SONSTIGE KENNTNISSE | |
Sprachkenntnisse | SPANISCH (MUTTERSPRACHE) ENGLISCH (FLIESSEND) |