A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Fürstenfeldbruck

AG München, HRB 140545

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 20. Juli 2017, um 14:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Hans Güntner Straße 2–6,
82256 Fürstenfeldbruck,
Deutschland

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung

TOP 1. Anpassung des Bedingten Kapitals und der Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/
Wandelschuldverschreibungen
1.1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Bedingte Kapital der Gesellschaft gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2014 (Bedingtes Kapital 2014/I) durch Streichung der Worte „bis zu 40.000“ anzupassen und wie folgt zu beschließen:

„Im Bedingten Kapital der Gesellschaft gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2014 (Bedingtes Kapital 2014/I) werden die Worte „bis zu 40.000“ gestrichen.“

§ 3 Abs. (7) Satz 1 der Satzung wird in Bezug auf die vorstehende Anpassung des Bedingten Kapitals wie folgt neu gefasst:

§ 3
Grundkapital, Aktien, Sacheinlagen

[…]

(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EURO 1.034.417,57 (in Worten: Euro eine Million vierunddreißigtausendvierhundertsiebzehn Komma siebenundfünfzig) durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht bedingt erhöht.“

1.2.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dementsprechend weiter vor, die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28.05.2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen dahingehend anzupassen, dass die Worte „bis zu 40.000“ ebenfalls gestrichen werden. Absatz 1 der Ermächtigung lautet dementsprechend wie folgt:

„Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.03.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 20.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Stückaktien mit Stimmrecht der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihbedingungen zu gewähren.“

Begründung:

Aufgrund der mehrfachen Durchführung von Rückkaufprogrammen in der Vergangenheit hat die Gesellschaft im Jahr 2016, also nach Schaffung des Bedingten Kapitals, eine Glättung des anteiligen rechnerischen Betrags der Stückaktien am Grundkapital durchgeführt. Auch in Zukunft sind Aktienrückkaufprogramme geplant. In Folge dessen bzw. nach einer zukünftigen Einziehung zurückgekaufter Aktien ohne Kapitalherabsetzung kann es aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu einem Abweichen von der im Beschluss über das Bedingte Kapital unterstellten Wertrelation der neuen Stückaktien zum Gesamtkapital kommen. Durch die Streichung der Worte „bis zu 40.000“ soll der Gesellschaft ermöglicht werden, eine Ausnutzung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 182 Abs. 1 S. 5 AktG, vorzunehmen.

TOP 2. Anpassung des Genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Genehmigte Kapital der Gesellschaft gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) durch Streichung der Worte „bis zu 40.000“ anzupassen und wie folgt zu beschließen:

„Im Genehmigten Kapital der Gesellschaft gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) werden die Worte „bis zu 40.000“ gestrichen.“

§ 3 Abs. (5) Satz 1 der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Herabsetzung des Bedingten Kapitals wie folgt neu gefasst:

§ 3
Grundkapital, Aktien, Sacheinlagen

[…]

(5)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.03.2019 einmalig oder mehrmalig das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt EURO 1.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen.“

Begründung:

Auf die Begründung zu TOP 1 wird Bezug genommen.

TOP 3. Ermächtigung zur Einrichtung eines Beirats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zu ermächtigen, einen Beirat für die Gesellschaft zu bilden und insbesondere die weiteren Einzelheiten im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Beirat festzulegen. Dementsprechend soll § 5 der Satzung um folgenden Absatz (5) ergänzt werden:

„(5)

Der Vorstand kann, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, einen Beirat für die Gesellschaft bilden und für ihn eine Geschäftsordnung erlassen. Die Mitglieder des Beirats sind zur Verschwiegenheit über die ihnen in dieser Eigenschaft erteilten Informationen verpflichtet. Die Vergütung für den Beirat wird vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgelegt.“

Begründung:

Der Vorstand möchte sich die Möglichkeit eröffnen, insbesondere für wirtschaftliche Fragen die beratende Kompetenz eines Beirats zu erschließen. Die Kompetenzen der bestehenden Organe der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.

Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:

Den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30.11.2016 erhalten Sie als Anlage zu der heute parallel an Sie verschickten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft; er kann auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlage, die auch in der Hauptversammlung ausliegen wird.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien.

Organisatorische Hinweise:

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien) zu richten.

 

Wien, im Juni 2017

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Der Vorstand

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