Europa Service Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Europa Service Holding Aktiengesellschaft

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 30. August 2017, 10:00 h,

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.739.615,77 EUR aus dem Geschäftsjahr 2016 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 40,00 EUR je Stückaktie auf die 38.769 Stückaktien 1.550.760,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 188.855,77 EUR
Bilanzgewinn 1.739.615,77 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Beirates zu beschließen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung

Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von sechs auf sieben erhöht werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von der zusätzlichen Sachkunde weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats profitieren. Die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von § 16 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 16 Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern.

8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 22 der Satzung

Die unter Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats soll für die Gesellschaft möglichst kostengünstig umgesetzt werden, indem die Aufteilung der variablen jährlichen Vergütung des Aufsichtsrats der geänderten Mitgliederzahl angepasst wird. Für den Fall, dass der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung durch die Hauptversammlung zugestimmt wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, zu beschließen:

§ 22 Absatz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Zusätzlich zu der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Aufsichtsrat jährlich eine veränderliche Vergütung in Höhe von 1% des Gewinns vor Ertragssteuern der Europa Service Holding Aktiengesellschaft einschließlich aller Beteiligungen, soweit dieser Gewinn der Europa Service Holding Aktiengesellschaft zusteht.

Die Aufteilung der Vergütung erfolgt dergestalt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied 2/15 des Betrages erhält und der Aufsichtsrat-Vorsitzende zusätzlich ein weiteres 1/15.

9.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Schließlich soll im Hinblick auf die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats bereits in dieser Hauptversammlung ein weiteres Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Seine Wahl soll unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wird.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit nach Ziffer 16 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Eintragung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister wird der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Für den Fall, dass der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung durch die Hauptversammlung zugestimmt wird, schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. August 2017 für die unter Punkt 10 der Tagesordnung angegebene Amtszeit vor:

Herrn Gunter Glück, Kaufmann, Ennepetal,

Gunter Glück war seit über 22 Jahren als Führungskraft bei der LeasePlan Deutschland GmbH, einem führenden Anbieter von Fuhrparkmanagementservices, tätig und davon über 18 Jahre als Mitglied der Geschäftsleitung. Er ist damit mit den Verhältnissen der Mobilitätsbranche, in der die Gesellschaft tätig ist, eingehend vertraut. Vor diesem Hintergrund ist er besonders geeignet, die Interessen der Aktionäre im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vertreten und das Gesellschaftsinteresse zu fördern.

10.

Beschlussfassung über die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 16 Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet.

Sofern die Hauptversammlung die unter Punkt 9 der Tagesordnung vorgeschlagene Wahl von Herrn Gunter Glück zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschließen sollte, würde die Amtszeit von Herrn Glück dementsprechend mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird.

Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von der Hauptversammlung am 31.08.2016 gewählt; ihre Amtszeit wird entsprechend § 16 Absatz 2 der Satzung mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließen wird.

Um eine Angleichung der Länge sämtlicher Aufsichtsratsmandate zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Amtszeit von Herrn Glück zu begrenzen und zu beschließen:

Herr Glück wird längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet.

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 27.08.2017 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist die Hauptverwaltung der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

 

Solingen, im Juli 2017

Der Vorstand

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