ESPEN AG – Hauptversammlung 2017

ESPEN AG

Bad Vilbel

WKN 594 168

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ESPEN AG für das Geschäftsjahr 2016 am

Freitag, dem 25. August 2017, um 11.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft

Eibenstraße 18–20, 61118 Bad Vilbel

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrates zum abgelaufenen Geschäftsjahr

3.

Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorschlag des Vorstands: Vortrag in Höhe von € 36.941,– auf neue Rechnung

4.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Es wird vorgeschlagen, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

6.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Herr Michael Hausser hatte auf der letzten Hauptversammlung erklärt, per 25.08.2017 von seinem Amt zurückzutreten. Zur Wahl seines Nachfolgers stellt sich:

Herr Dipl.-Sozialwirt Wolfgang Scharm, Aktionär der Gesellschaft,
wohnhaft in 87600 Kaufbeuren, Türkheimer Straße 30

Hinweis Vorstand: mitbestimmungsrechtliche Regeln finden keine Anwendung.
Die Hauptversammlung ist an keine Wahlvorschläge gebunden.

7.

Bestellung des Abschlusserstellers für das Jahr 2017

Es wird vorgeschlagen, die Steuerkanzlei Dr. Serfas, Bad Vilbel, zum Abschlussersteller zu wählen.

8.

Verschiedenes

Anlässlich des 25-jähigen Bestehens der Firma ist nach Schließung der Hauptversammlung ein come-together mit Bewirtung und musikalischem Programm vorgesehen.

Vorschläge für weitere Tagesordnungspunkte müssen bis zum 10.08.2017 in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen.

Lagebericht und Bilanzbericht sind auf Anfrage in elektronischer Form verfügbar; sofern gewünscht, auch in Papierform. Mitteilung bitte an office@espen.de oder an die vorstehende Adresse.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens am siebten Tag vor der HV bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.

Wir bitten daher um zeitnahe Anmeldung, spätestens bis zum 15. August 2017.

Sollten Sie verhindert sein und dennoch Ihr Stimmrecht ausüben wollen, verwenden Sie bitte die in unseren Geschäftsräumen bereitliegende Vollmacht. Diese muss von Ihnen gegengezeichnet sein und sollte uns im Original vorliegen.

 

ESPEN AG

Der Vorstand

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