Babylon Capital AG – Hauptversammlung 2017

Babylon Capital AG

Frankfurt am Main

– WKN A0DPQS –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 24.08.2017, um 17.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn per 31.12.2016: 1.225.250,52 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016: -1.128.701,40 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 96.549,12 EUR

Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17.08.2017 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 03.08.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 17.08.2017 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

 

Bremen, im Juli 2017

Der Vorstand

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