gewoge AG – Hauptversammlung 2017

gewoge AG

Aachen

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 31. August 2017, 9.30 Uhr in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstraße 54–58, 52062 Aachen, II. Etage, Tagungsraum Prinzenhof, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts 2016, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.732.793,17 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 1.831.993,17 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

7.

Ersatzwahl zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 AktG und § 76 Absatz 1 BetrVG 1952 in Verbindung mit § 129 Absatz 1 BetrVG 1972 und § 8 der Satzung.

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus 15 Mitgliedern. Herr Sait Baskaya und Frau Iris Lürken haben ihr Aufsichtsratsmandat zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2017 niedergelegt. Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung ist eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder nötig.

Im Hinblick auf diese Mandatsniederlegungen hat der Rat der Stadt Aachen, aufgrund des in § 8 Absatz 1 geregelten Vorschlagrechtes der Stadt Aachen, in seinen Sitzungen am 22.03.2017 und am 14.06.2017 beschlossen, der Hauptversammlung für die verbleibende Amtsdauer Herrn Rahupriyan Ehanantarajah, Fraktionsgeschäftsführer, Neukirchen-Vluyn und Frau Claudia Plum, Ratsmitglied, Aachen, vorzuschlagen.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 13. Juli 2017

Der Vorstand

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