Regionalwert AG Rheinland – Hauptversammlung 2018

Regionalwert AG Rheinland

Köln

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG Rheinland,

wir haben in den ersten zwei Jahren nach der Gründung der Regionalwert AG Rheinland schon einiges erreicht. Unser Partnernetzwerk ist auf elf Partner angewachsen und wir konnten im aktuellen Geschäftsjahr 2018 mit der neu gegründeten Regionalwert Rheinland Beteiligungs GmbH & Co. KG bereits zwei Beteiligungen eingehen.

Wir freuen uns, die Ziele der Regionalwert AG, mehr Bio im Rheinland und regionale Verarbeitung, damit umsetzen zu können. Auch bundesweit verbreitet sich Regionalwert Idee, neben Freiburg, Isar-Inn, Hamburg und Rheinland, werden voraussichtlich schon bald in Berlin, an der Weser (Region Mittel- und Südniedersachsen von Naturkost Elkershausen) und in Franken weitere Regionalwert AGs gegründet. Wir arbeiten an der Entwicklung des Regionalwert-Partnerberichts und möchten Ihnen die Entwicklung der Gesellschaft anhand von ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien der Regionalwert-Partner vortragen.

Wir laden Sie hiermit ein zur zweiten ordentlichen Hauptversammlung
der Regionalwert AG Rheinland

am 5. Juli 2018 um 19.00 Uhr

in den Rotonda Business-Club, Salierring 32, 50676 Köln.

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 durch den Vorstand

TOP 3:

Vorstellung der Partnerbetriebe durch die Betriebsleiter

TOP 4:

Vorlage der sozial-ökologischen Berichte 2017 der Partnerbetriebe

TOP 5:

Bericht des Aufsichtsrats

TOP 6:

Darstellung der Entwicklungsziele des nächsten Jahres durch den Vorstand

TOP 7:

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat

PAUSE

TOP 8:

Beschlussfassung zum Verlustvortrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Der Bilanzverlust im Geschäftsjahr 2017 zum 31. Dezember 2017 in Höhe von -137.313,09 Euro wird auf neue Rechnung 2018 vorgetragen.“

TOP 9:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

TOP 10:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

TOP 11:

Beschlussfassung über die Verlängerung der Kapitalerhöhung

Mit der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird bis zum 09.06.2018 gerechnet. Damit würde für die öffentliche Ausgabe der Aktien bis zum Ende der Durchführungsfrist am 26.08.2018 nur ein Zeitraum von etwa zwei Monaten zur Verfügung stehen. Da wir eine Kapitalerhöhung in Höhe von 750.000 Euro erreichen wollen, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand eine Verlängerung der Durchführungsfrist der laufenden Kapitalerhöhung um drei Monaten bis zum 26.11.2018 vor.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung als Beschluss zu TOP 11 vor:

Der Kapitalerhöhungsbeschluss (TOP 3) aus der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.02.2018 wird unter Ziffer 3 wie folgt abgeändert:

“Der Vorstand bestimmt die Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht bis zum 26.11.2018 mindestens 400 neue Aktien gezeichnet und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem 26.11.2018 ist nicht zulässig. Die Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung hat unverzüglich nach dem vorgenannten Datum zu erfolgen.“

Im Übrigen bleibt der Beschluss zur Kapitalerhöhung aus der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.02.2018, der hiermit im Übrigen nochmals bestätigt und vorsorglich neu gefasst wird, unverändert bestehen.

TOP 12:

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung als Beschluss vor:

„Zum Abschlussprüfer der Regionalwert AG für das Jahr 2018 wird die RNW Rhein-Neckar Wirtschaftsprüfung GmbH aus Heidelberg bestellt.“

TOP 13:

Sonstiges

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 5 sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung

sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zur richten:

Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln

Zugänglich zu machende Anträge, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, unter dieser Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Regionalwert AG unter

www.regionalwert-rheinland.de

– Anträge zur Hauptversammlung – veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Übertragung der Stimmrechte

Wenn Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht durch eine/n Bevollmächtigte/n Ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform ausreichend (§ 21 der Satzung, Vorlage siehe Anhang). Als Bevollmächtigter stellt sich Stefan Gothe (Aufsichtsratsvorsitzender der Regionalwert AG Rheinland) gern zur Verfügung. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht an Stefan Gothe, Sebastianstraße 24, 53115 Bonn.

Bitte melden Sie sich mit einer kurzen Mail zur Hauptversammlung an

info@regionalwert-rheinland.de

an und denken Sie bitte auch an gültige Ausweispapiere.

Mit besten Grüßen,

 

02. Juni 2018

Dorle Gothe

Vorstand

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