DATRON AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DATRON AG
Mühltal
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 08.05.2019

DATRON AG

Mühltal

WKN A0V9LA / ISIN DE000A0V9LA7

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der
DATRON AG
zu der am 21. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
im Welcome Hotel Darmstadt
Karolinenplatz 4
64289 Darmstadt
mit Beginn um
10:00 Uhr MESZ ein.

Tagesordnung

Top 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Top 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 3.905.787,81 € wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2018
798.604,00
b) Einstellung in die Gewinnrücklage 3.100.000,00
c) Gewinnvortrag 7.183,81
Bilanzgewinn 3.905.787,81
Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 3.993.020 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands am 29.03.2019 und des Aufsichtsrats am 29.04.2019 vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändert, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie den nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns in den Gewinnvortrag einzustellen.
Top 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Top 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Top 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.
Zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 endet die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

a)

Herr Dr. Thomas Milde, Rechtsanwalt und Notar, Griesheim,

b)

Herr Manfred Krieg, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mühltal,

c)

Herr Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele, Institutsleiter für Produktionsmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinen (PTW) an der TU Darmstadt, Bühl, und

d)

Herr Achim Kopp, Geschäftsführer Kopp Schleiftechnik GmbH, Lindenfels,

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt als Ersatzmitglied vor:
Herr Dr. Martin Bouchon, Rechtsanwalt bei Bouchon & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, wird als Ersatzmitglied für die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Thomas Milde, Manfred Krieg, Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele und Achim Kopp gewählt. Er ersetzt von den vier Genannten das zuerst ausscheidende Aufsichtsratsmitglied.
Top 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG, Breite Weg 38, 76547 Sinzheim bei Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Auslage von Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.datron.de

zugänglich. Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:

die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung,

der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2019 zugehen.

Die Aktionäre haben ferner ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 31. Mai 2019 beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Juni 2019 unter folgender Adresse zugehen:

DATRON AG
c/o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511-4740 2319
E-Mail: HV@gfei.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht kein Formerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:

DATRON AG
c/o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511-4740 2319
E-Mail: HV@gfei.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126, 127 AktG sind in deutscher Sprache und ausschließlich zu richten an:

DATRON AG
In den Gänsäckern 5
64367 Mühltal-Traisa
Fax: 06151 – 1419 – 29
E-Mail: IR@datron.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern sowie zur Wahl zum Aufsichtsrat, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern keiner Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 6. Juni 2019 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden im Internet unter

www.datron.de

unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter

www.datron.de

veröffentlicht.

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Prüfer sowie Kandidaten zur Aufsichtsratswahl) enthalten.

Anfragen gemäß § 125 AktG sind zu richten an:

DATRON AG
c/o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511-4740 2319
E-Mail: HV@gfei.de

 

Mühltal-Traisa, im Mai 2019

DATRON AG

Der Vorstand

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