ABO Kraft & Wärme AG
Wiesbaden
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 15. Juli
2022, 16:30 Uhr, in der Galerie Rotunde der Kurhaus Kolonnade, Kurhausplatz 1, 65189
Wiesbaden, ein.
I. Tagesordnung
II. Freiwillige Hinweise
Nach § 121 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften
in der Einberufung lediglich zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise
erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu
erleichtern.
1. Teilnahmevoraussetzung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bis 8. Juli 2022 zur Hauptversammlung anmelden und zudem am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, also am 24. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft
als Aktionär aufgeführt sind. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Ablauf des 8. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
ABO Kraft & Wärme AG
Herr Patrik Stambulidis
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 – 599
Mail: info@abo-kuw.de
2. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.
B. (auch) durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt
werden, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Schriftform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in
§ 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution
oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten zur Verfügung:
ABO Kraft & Wärme AG, Herr Patrik Stambulidis
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 599
info@abo-kuw.de
Zudem bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die
dies nutzen möchten, müssen sich ebenfalls zur Hauptversammlung anmelden.
Wenn der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen
diesem zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine solche Weisung fehlt,
wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgebunden abzustimmen
und nimmt keine Vollmachten zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entgegen.
Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 14. Juli 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), bei der Gesellschaft eingehen.
3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen
zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens
bis zum 1. Juli 2022, 24.00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu richten:
ABO Kraft & Wärme AG, Herr Patrik Stambulidis
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 – 599
info@abo-kuw.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser
Adresse eingegangene Wahlvorschläge oder Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung
mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
4. Ausgelegte Unterlagen
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss nebst zusammengefasstem
Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2021 sind den Aktionären vom Tag der Einberufung an auf
der Internetseite
www.abo-kuw.de/investoren/
sowie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden,
zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Wiesbaden, im Mai 2022
ABO Kraft & Wärme AG
Der Vorstand
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