Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Raiffeisen Lübbecker Land AG Lübbecke |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 09.05.2019 |
Raiffeisen Lübbecker Land AGLübbeckeEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Jürgen Lange |
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2. |
Bericht des Vorstandes über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2018, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 780.522,05 € wie folgt zu verwenden: Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 674.536,25 €. Ausschüttung einer Dividende von 0,225 € je Aktie = 105.985,80 € für 471.048 Stückaktien. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen „Audit Service Münster GmbH“ mit Sitz in Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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7. |
Aktuelle Entwicklung des Unternehmens / Heute und morgen Vorstellung des aktuellen Geschäftsverlaufes mit einem Ausblick über Investitionstätigkeiten und Zukunftsperspektiven des Unternehmens im hiesigen Agrarumfeld.
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8. |
Verschiedenes |
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lübbecker Land AG in Stemshorn folgende Unterlagen aus:
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der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 |
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der Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 |
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der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
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der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns |
Gemäß § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder einen Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen. Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.
Lübbecke / Stemshorn, den 30.04.2019
Der Vorstand
Karl-Heinz Eikenhorst