Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 10.05.2019

Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft

Berlin

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 13. Juni 2019, 10.00 Uhr

im ZOO PALAST Berlin, Hardenbergstraße 29A, 10623 Berlin

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Zoologischer Garten Berlin AG für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

Die genannten Unterlagen können auch im Internet unter

www.zoo-berlin.de/de/ueber-uns/investor-relations

sowie in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Hardenbergplatz 8, 10787 Berlin, eingesehen werden und werden auf Verlangen auch zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Zoologischer Garten Berlin AG

Gemäß § 3 der Satzung der Zoologischer Garten Berlin AG verfolgt die Gesellschaft ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 AO. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Die Aktionäre erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Aktionär und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Eine Dividendenausschüttung ist daher ausgeschlossen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn der Zoologischer Garten Berlin AG für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 3.410.112,12 Euro und soll im Sinne des § 3 der Satzung wie folgt verwendet werden:

Gewinnverwendungsvorschlag:

1. Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen: 3.410.112,12 €
2. Gewinnvortrag: 0,00 €
Bilanzgewinn 3.410.112,12 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 13 der Satzung aus 12 Mitgliedern zusammen. Hiervon sind zehn Mitglieder durch die Hauptversammlung aus dem Kreis der Aktionäre zu wählen. Für 2 weitere Mitglieder steht nach § 101 Abs. 2 AktG und § 13 Abs. 1 der Satzung dem jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates der Gesellschaft in seiner Aktionärseigenschaft ein Entsenderecht zu.

Mit Ablauf der Hauptversammlung enden satzungsgemäß die Mandate der von der Hauptversammlung gewählten Frau Prof. Swantje Kühn und Frau Maria Gleichmann-Pieroth sowie der Herren Prof. Dr. Leo Brunnberg, Horst-Achim Kern und Prof. Dr. Klaus Neumann, alle wohnhaft in Berlin.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, erneut

a)

Herrn Prof. Dr. Leo Brunnberg, Direktor der Klinik und Poliklinik für kleine Haustiere Berlin i.R., wohnhaft in Berlin

b)

Frau Maria Gleichmann-Pieroth, Beirätin Pieroth Wein AG und Beirätin Kohl GmbH & Co. KG, wohnhaft in Berlin

c)

Herrn Horst-Achim Kern, Geschäftsführer PROHACON GmbH, wohnhaft in Berlin

d)

Frau Prof. Swantje Kühn, Architektin, Partnerin GKK Architekten BDA, Professorin an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

e)

Herrn Prof. Dr. Klaus Neumann, Landschaftsarchitekt, Professor an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, wohnhaft in Berlin,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 der Satzung jeweils auf drei Jahre, das heißt für die Zeit bis zum Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

MITTEILUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Um einen möglichst zügigen Ablauf der Hauptversammlung gewährleisten zu können, bitten wir Sie jedoch, von der Möglichkeit einer schriftlichen Anmeldung bei der Zoologischer Garten Berlin AG, c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München bis zum Donnerstag, den 6. Juni 2019, 24:00 Uhr, unter Nutzung des dem gesonderten Einladungsschreiben beiliegenden und im Internet unter

www.zoo-berlin.de/de/ueber-uns/investor-relations

zugänglichen Anmeldeformulars Gebrauch zu machen. Sie erhalten dann Ihre Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung auf dem Postweg. Aktionäre, deren Anmeldung in dem Zeitraum vom 7. Juni bis zum 12. Juni 2019 bei der Zoologischer Garten Berlin AG c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München eingeht, erhalten ihre Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an der Registration im Eingangsbereich des ZOO PALASTES Berlin.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nicht zwingend erforderlich ist, um zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen zu werden. Sie erleichtert aber den organisatorischen Ablauf erheblich. Aktionäre, die sich nicht angemeldet haben, werden gebeten, am Tag der Hauptversammlung frühzeitig zu erscheinen und sich am Einlass geeignet auszuweisen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht kann in Textform, also insbesondere in schriftlicher Form, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären auch an, dass sie sich durch eine/n von unserer Gesellschaft beauftragte/n Stimmrechtsvertreter/in in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Vollmachterteilung hat in diesem Fall eine Weisung hinsichtlich der Stimmrechtsausübung zu sämtlichen Tagesordnungspunkten enthalten. Falls Sie keine ausdrückliche Weisung erteilen, so gilt dies als Weisung an den/die Stimmrechtsvertreter/in, das Stimmrecht im Sinne der Vorschläge der Verwaltung auszuüben.

Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sind ggf. mit Begründung an die nachfolgend genannte Anschrift der Gesellschaft zu richten: Zoologischer Garten Berlin AG, Hardenbergplatz 8, 10787 Berlin. Diese Anschrift gilt auch für Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß § 127 AktG. Unter dieser Anschrift bis spätestens Mittwoch, den 29. Mai 2019, 24:00 Uhr, eingegangene ordnungsgemäße Aktionärsanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären im Internet unter

www.zoo-berlin.de/de/ueber-uns/investor-relations

nach näherer Maßgabe von § 126 AktG unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Um einen störungsfreien Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, werden alle Teilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Bitte beachten Sie, dass unsere Hauptversammlung im ZOO PALAST Berlin, Hardenbergstraße 29a, 10623 Berlin stattfindet.

Sie erreichen den Versammlungsort wie folgt:

Öffentliche Verkehrsmittel
S-Bahn / Haltestelle: Zoologischer Garten (S5 + S7 + S75 + S9)
U-Bahn / Haltestelle: Zoologischer Garten (U2 + U9) und Kurfürstendamm (U1)
Bus / Haltestelle: Zoologischer Garten (M46, X9, X10, X34, 100, 109, 110, 200, 204, 245, 249, Metrobusse M45 + M49)
Bus / Haltestelle: Kurfürstendamm (M19, M29, M46, X10, 109, 110, 204, 249)
Regionalbahn (RE1 + RE2 + RE7 + RE 14) bis Bahnhof Zoologischer Garten

Parkmöglichkeiten
Parkhaus am Zoo (24h): Einfahrt Kantstr. 8-10 und Hardenbergstr. 25
Parkhaus Neues Kranzlereck (24h): Einfahrt Kantstr. 160
Parkhaus Europa-Center (24h): Einfahrt Nürnberger Str. 5-7

 

Berlin, im Mai 2019

DER VORSTAND

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