Blue Cap AG – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Blue Cap AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 15.05.2019

Blue Cap AG

München

WKN A0JM2M
ISIN DE000A0JM2M1

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juni 2019

Die Aktionäre unserer Gesellschaft wurden durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26. April 2019 zu der am Freitag, den 7. Juni 2019, um 10.00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Auf Verlangen des Aktionärs PartnerFonds »Kapital für den Mittelstand« Anlage GmbH & Co. KG mit Sitz in Planegg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 82478, dessen Anteile an unserer Gesellschaft den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Blue Cap AG übersteigen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgende Tagesordnungspunkte 6 bis 9 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

6.

Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung bezüglich Vergrößerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder

Die PartnerFonds »Kapital für den Mittelstand« Anlage GmbH & Co. KG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

7.

Änderung von § 9 Abs. 5 der Satzung bezüglich Stimmentscheid des Aufsichtsratsvorsitzenden

Die PartnerFonds »Kapital für den Mittelstand« Anlage GmbH & Co. KG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 9 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Für Beschlussfassungen und Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt.“

8.

Änderung von § 16 Abs. 4 der Satzung bezüglich Mehrheitserfordernis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die PartnerFonds »Kapital für den Mittelstand« Anlage GmbH & Co. KG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.“

9.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:

Das Aufsichtsratsmitglied, Frau Dr. Ida Bagel, hat ihr Amt mit Wirkung auf den Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 niedergelegt.

Mit Eintragung im Handelsregister der gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung zu beschließenden Satzungsänderung in § 7 Absatz 1 der Satzung der Blue Cap AG wird sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen.

Es sollen daher auf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt werden.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann eine hiervon abweichende kürzere Amtsdauer beschließen.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die PartnerFonds »Kapital für den Mittelstand« Anlage GmbH & Co. KG schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

1)

Herr Michel Galeazzi, Zürich, Unternehmer,

Begründung: Da Frau Dr. Bagel ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 niedergelegt hat, ist eine Nachwahl erforderlich.

2)

Für den Fall, dass die Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 6 wirksam wird: Herr Prof. Dr. Thorsten Grenz, Strande, Unternehmer,

Begründung: Soweit die nach dem 6. Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf vier beschlossen wird, ist die Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils mit einer Amtszeit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 9

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu beschließen.

Der Aufsichtsrat empfiehlt, die unter dem Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kandidaten als neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

 

München, im Mai 2019

Blue Cap AG

Der Vorstand

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