CO.DON AKTIENGESELLSCHAFT – Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
co.don Aktiengesellschaft
Teltow
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2019 16.05.2019

CO.DON AKTIENGESELLSCHAFT

Teltow

ISIN DE000A1K0227 / WKN A1K022

Ergänzungsverlangen

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
zur ordentlichen Hauptversammlung
am 12. Juni 2019 um 14:00 Uhr MESZ

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) für Mittwoch, den 12. Juni 2019, 14:00 Uhr im Hotel Riu Plaza Berlin, Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin (die “Hauptversammlung der Gesellschaft“), einberufen.

Innerhalb der gesetzlichen Frist ist der co.don Aktiengesellschaft ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung zugegangen.

Mit Schreiben vom 10. Mai 2019 hat die Aktionärin Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft um den nachfolgenden Tagesordnungspunkt beantragt und den nachfolgenden Beschlussvorschlag beigefügt.

Die Tagesordnung der am 12. Juni 2019 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher um den folgenden neuen Tagesordnungspunkt 15 ergänzt und hiermit wie folgt bekanntgemacht:

Tagesordnungspunkt 15

„Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Herr Dr. Wegener hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 niedergelegt. Es ist daher angezeigt, einen Nachfolger für ihn zu wählen, damit der Aufsichtsrat satzungsgemäß auch weiterhin aus sechs Mitgliedern besteht.

Es wird daher vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:

Als Nachfolger für Herrn Dr. Wegener wird Herr Univ.-Prof. Dr.-lng. habil. Prof. e.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger, Professor für Technologiemanagement und ehemaliger Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, wohnhaft in Stuttgart, in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit von Herrn Prof. Bullinger beginnt mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 und dauert satzungsgemäß für den Rest der regulären Amtszeit von Herrn Dr. Wegener.“

Herr Prof. Bullinger hat mitgeteilt, dass er Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen ist:

TÜV SÜD AG, München (Aufsichtsratsvorsitzender)

ARRI AG, München (Aufsichtsratsvorsitzender)

Kärcher SE, Winnenden (Mitglied des Aufsichtsrats)

Schaeffler AG, Herzogenaurach (Mitglied des Aufsichtsrats)

Bauerfeind AG, Zeulenroda (Mitglied des Aufsichtsrats)

Gemäß § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung gewählt werden.

 

Teltow, im Mai 2019

CO.DON Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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