Loomans & Matz AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Loomans & Matz AG
Mainz
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG 23.05.2019

Loomans & Matz AG

Mainz

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die Loomans & Matz IT-Services GmbH, mit dem Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 43813, als übertragender Rechtsträger auf die Loomans & Matz AG, mit dem Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 40024, verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. November 2018 erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der Loomans & Matz AG eingereicht worden.

Die Verschmelzung soll ohne Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Gesellschafterversammlung der Loomans & Matz IT-Services GmbH erfolgen. Wir weisen die Aktionäre der Loomans & Matz AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die Loomans & Matz AG zu richten.

 

Mainz, im Mai 2019

Der Vorstand

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