Kliniken Bad Bocklet AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Kliniken Bad Bocklet AG
Bad Bocklet
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 2019 27.05.2019

Kliniken Bad Bocklet AG

Bad Bocklet

Wertpapier-Kennnummer: A2DAPB
ISIN: DE000A2DAPB4

Einladung zur Hauptversammlung 2019

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am: Donnerstag, den 4. Juli 2019 um 11.00 Uhr
im: Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet
Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet

stattfindenden

Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG
(nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt)

eingeladen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Konzernabschluss zum 31.12.2018 in seiner Sitzung am 14.05.2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1. keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Kliniken Bad Bocklet AG weist einen Bilanzgewinn von 2.204.758,39 € aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 207.486,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 3,00 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 1.997.272,39 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im gesamten Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Harald Barlage, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem vom 16.08.2018 bis zum 31.12.2018 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Alexander Zugsbradl, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im gesamten Geschäftsjahr 2018 (also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018) amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Hubert-Ralph Schmitt, (Aufsichtsratsvorsitzenden) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im gesamten Geschäftsjahr 2018 (also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018) amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Wolfgang Kunz, (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzenden) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im gesamten Geschäftsjahr 2018 (also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018) amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Frau Martha Müller, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

d)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im gesamten Geschäftsjahr 2018 (also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018) amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Kunibert Schäfer, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Kruse, Wirtschaftsprüfer aus der Kanzlei Rosengarth und Partner GbR, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte, Martin-Luther-Straße 6, 97072 Würzburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Festlegung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt festzulegen:

Jahrespauschale 1. Vorsitzender: 12.000,–
Jahrespauschale Stellv. Vorsitzender: 10.000,–
Jahrespauschale übrige Mitglieder: 8.000,–
Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von : 500,– je Sitzung
sowie die Fahrtkostenerstattung, in Höhe der steuerlich zulässigen Sätze: 0,30 je km

Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese von den Aufsichtsräten geltend gemacht wird.

7.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 10.750 Aktien durch die Gesellschaft im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i. V. m. Absatz 3 Nr. 1 sowie entsprechende Satzungsänderung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 8.575.000 EUR und ist in 85.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Hiervon hält die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.588 eigene Aktien aus dem Erwerb nach § 71 Nr. 3 AktG. Dies entspricht einem Anteil von ca. 19,34 % aller Aktien der Gesellschaft. Da eine Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. 2 AktG grds. nur 10 % eigene Aktien halten darf, muss die Kliniken Bad Bocklet AG gemäß § 71c Abs. 2 AktG durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass die 10 %-Grenze wieder eingehalten wird. Dies muss gemäß § 71c Abs. 2 AktG grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen, wobei diese Frist mit dem Erwerb der Aktien, durch welche die 10 %-Grenze überschritten wurde, begann. Dies war vorliegend im Februar 2017 der Fall, sodass die Aktien spätestens bis Februar 2020 auf 10 % reduziert werden müssten. Im Hinblick darauf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 8.575.000 EUR wird zum Zwecke der Verwertung eigener Aktien um 1.075.000,00 EUR durch Einziehung von 10.750 volleingezahlten Stückaktien der Gesellschaft, die von ihr unmittelbar gehalten werden, im Wege der Einziehung im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 AktG auf 7.500.000,00 EUR herabgesetzt. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals gleichkommt, wird in die Kapitalrücklage eingestellt.

Mit Wirksamwerden der Einziehung wird § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt geändert:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.500.000,00 und ist eingeteilt in 75.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

8.

Beschlussfassung über die Anpassung des Genehmigten Kapitals an die Kapitalherabsetzung sowie entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die unter TOP 7 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung vor, wie folgt zu beschließen:

Die von der Gesellschafterversammlung der Parksanatorium Bad Bocklet GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Beschluss vom 28. Juli 2016 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, das Grundkapital bis zum 28. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 4.287.500,00 durch Ausgabe von bis zu 42.875 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) wird dahingehend beschränkt, dass der Vorstand ermächtigt ist, das Grundkapital bis zum 28. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Betrag von nur noch EUR 3.750.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 37.500 auf den Namen lautenden neuer Stückaktien zu erhöhen.

Im Übrigen bleibt die Ermächtigung des Vorstands unter TOP 9 a C) durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Parksanatorium Bad Bocklet GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vom 28. Juli 2016 unberührt.

In Anpassung an den vorstehenden Beschluss wird § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.07.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 37.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016).“

Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, die Beschlüsse zu diesem TOP 8 erst beim Handelsregister zur Eintragung einzureichen, wenn die Durchführung des Beschlusses dieser Hauptversammlung zu TOP 7 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

II.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://kbb.de/Hauptversammlung/

veröffentlicht und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet aus, wo sie zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich sind:

Einberufung der Hauptversammlung 2019 mit dem darin enthaltenen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns

Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Gebilligter Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

III.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 8.575.000 EUR und ist in 85.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 16.588 eigene Aktien aus dem Erwerb nach § 71 Nr. 3 AktG. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich somit auf 69.162 Stück.

IV.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (also bis zum 27. Juni 2019, 24:00 Uhr) zugehen:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter, auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (13. Juni 2019, 00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) sich beziehender, besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus (§ 14 Absatz 5der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

V.

Stimmrechtsvertretung, Anträge und Wahlvorschläge

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Auch in diesem Fall ist jedoch für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht (einschließlich derer für den Stimmrechtsvertreter), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution, bevollmächtigt wird. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wie in den Vorjahren bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft wird hierzu einen Stimmrechtsvertreter benennen.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall Weisungen in Textform (§ 126b BGB) für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Hierzu können sie das vorbereitete Weisungsformular nutzen. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 03. Juli 2019, 12:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://kbb.de/Hauptversammlung

zum Download bereit.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind an nachstehende Adresse zu richten:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 298

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://kbb.de/Hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht, wenn diese Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird), also bis zum 19. Juni 2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung eines Gegenantrags insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

VI.

Organisatorischer Hinweis

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die nachstehende Adresse zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

VII.

Hinweis zum Datenschutz

1.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Gesellschaft (Kliniken Bad Bocklet AG, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet). Sie erreichen die Gesellschaft unter:

info@kbb.de
2.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Gesellschaft von LINK Market Services GmbH. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.

Daneben verwendet die Gesellschaft Ihre Daten ggf. zu Zwecken, die mit diesen Zwecken vereinbar sind (insbesondere zur Erstellung von Statistiken, z.B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für Übersichten der größten Aktionäre). Darüber hinaus verarbeitet die Gesellschaft Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

In Einzelfällen kann die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeiten. Das ist z. B. der Fall, wenn die Gesellschaft bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre oder Gruppen von Aktionären aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausnehmen müssen, um Rechtsvorschriften bestimmter Länder nicht zu verletzen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c und Abs. 4 DSGVO.

3.

Empfänger personenbezogener Daten

Die Gesellschaft bedient sich externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten werden Ihre Daten ggf. auch an Behörden oder Gerichte weitergegeben.

Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

4.

Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Grundsätzlich anonymisiert oder löscht die Gesellschaft sämtliche personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (nach dem AktG, dem HGB, der AO oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung. Die oben genannten Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen werden (vorbehaltlich spezieller rechtlicher Anforderungen) regelmäßig nach drei Jahren gelöscht.

Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten anwendbar sein sollten, müssen die Daten regelmäßig noch zehn Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die Gesellschaft oder seitens der Gesellschaft geltend gemacht werden, erforderlich ist (gesetzliche Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren)

5.

Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht

Ihnen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

Bad Bocklet, im Mai 2019

Kliniken Bad Bocklet AG

Alexander Zugsbradl
Vorstand

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