Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft Augsburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 12.06.2019 |
Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburg– Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3RR –Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Donnerstag, den 01. August 2019, 11:00 Uhr, im Augustanasaal, Im Annahof 4, 86150 Augsburg Tagesordnung
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nachfolgende Hinweise erfolgen mit Ausnahme der angegebenen Adressen und des Hinweises zur Stimmrechtvertretung freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anmeldung Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform spätestens bis 25. Juli 2019 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der Anschrift Hasen-Immobilien AG eingegangen sein. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 25. Juli 2019, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 25. Juli 2019. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Stimmrechtsvertretung Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.1, 127 AktG Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind an die Gesellschaft Hasen-Immobilien AG zu richten. Datenschutz Die Hasen-Immobilien AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt im Wege der Auftragsvergabe nach Art 28 f. DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Hasen-Immobilien AG https://www.hasen-ag.dezu finden.
Augsburg, im Juni 2019 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft Der Alleinvorstand |