LCC Reisebüro Aktiengesellschaft – Angebot an die Aktionäre der LCC Reisebüro AG zum Bezug von Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LCC Reisebüro Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Angebot an die Aktionäre der LCC Reisebüro AG zum Bezug von Aktien 28.06.2019

LCC Reisebüro Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Angebot an die Aktionäre der LCC Reisebüro AG zum Bezug von Aktien

Unter Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 5 Ziffer 5.7 der Satzung der LCC Reisebüro AG (nachfolgend „Gesellschaft“) hat der Vorstand am 26.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.06.2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von € 1.500.000,00 um bis zu € 750.000,00 auf bis zu € 2.250.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 500,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 500,00 EUR pro Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Stückaktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 2 : 1 zum Preis von 500,00 EUR je Stückaktie zum unmittelbaren Bezug angeboten. Für jeweils 2 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Bezugspreis von 500,00 EUR zeichnen und beziehen.

Jeder Aktionär hat darüber hinaus die Möglichkeit, über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 2:1 entfallenden Anteil hinaus, den Bezug von weiteren Stückaktien zum Bezugspreis von € 500,00 zu beantragen (Überzeichnung). Etwaige auf Grund des Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand zunächst den Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus angeboten, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren der Zuteilung von nicht bezogenen Aktien sowie des angemeldeten Überbezugs trifft der Vorstand nach eigenem Ermessen unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur innerhalb von drei Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Bezugsangebots bei der Gesellschaft abgegeben werden. Auf Basis der Bezugsanmeldung und der Entscheidung des Vorstands über die Zuteilung einer Überzeichnung, werden den Aktionären Zeichnungsscheine übersandt.

 

Frankfurt am Main, den 26. Juni 2019

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.