Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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wirDesign communication AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 28.06.2019 |
wirDesign communication AGBerlinHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die wirDesign GmbH mit dem Sitz in Braunschweig als übertragende Gesellschaft auf die wirDesign communication AG mit dem Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des maßgebenden Stammkapitals der wirDesign GmbH in der Hand der aufnehmenden wirDesign communication AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.
wirDesign communication AG, Berlin Der Vorstand |