Beteiligungen im Baltikum AG – Ergänzung der Tagesordnung für Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft
Rostock
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26.07.2019 04.07.2019

Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft

Rostock

WKN 520420
ISIN: DE0005204200

Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26.07.2019

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13.06.2019 hat die Beteiligungen im Baltikum AG zu einer ordentlichen Hauptversammlung für den 26.07.2019 um 10:00 Uhr im Courtyard by Marriott Munich City Center – Schwanthalerstraße 37 – 80336 München, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Konsortium Aktiengesellschaft wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG und § 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26.07.2019 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Top 5 Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, welche in der Hauptversammlung am 17.12.2014 gewählt wurden, endet spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Deshalb ist die Neuwahl von 3 Mitgliedern des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 95 Satz 1 AktG, 96 Abs. 1 Fall 6 AktG und § 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Es sind somit 3 Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen.
Die Konsortium Aktiengesellschaft schlägt vor:
1. Herrn Patrick Kenntner, selbstständiger Unternehmensberater, Steinheim am Albuch, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen
2. Herrn Georg Engels, Angestellter einer Softwarefirma, Steinheim am Albuch, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen
3. Herrn Willy Bublitz, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim an der Brenz, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen
Top 6 Beschlussfassung über die Wahl von Ersatzmitgliedern für die unter TOP 5 gewählten Aufsichtsratsmitglieder
Die Konsortium Aktiengesellschaft schlägt ferner vor, zu beschließen:

Frau Laura Herrmann, Angestellte bei der Karwendelbahn AG, Heidenheim an der Brenz, zum Ersatzmitglied für Herrn Patrick Kenntner, Herrn Georg Engels und Herrn Willy Bublitz für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Frau Laura Herrmann ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Frau Laura Herrmann ihre Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herrn Wolfgang W. Reich, selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim an der Brenz, zum Ersatzmitglied für Herrn Patrick Kenntner, Herrn Georg Engels und Herrn Willy Bublitz für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang W. Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang W. Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Frau Laura Herrmann ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Wolfgang W. Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.

 

Beteiligungen im Baltikum AG

Der Vorstand

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