Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft Rostock |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26.07.2019 | 04.07.2019 |
Beteiligungen im Baltikum AktiengesellschaftRostockWKN 520420
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Top 5 | Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats | ||||
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, welche in der Hauptversammlung am 17.12.2014 gewählt wurden, endet spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Deshalb ist die Neuwahl von 3 Mitgliedern des Aufsichtsrats erforderlich. | |||||
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 95 Satz 1 AktG, 96 Abs. 1 Fall 6 AktG und § 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Es sind somit 3 Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen. | |||||
Die Konsortium Aktiengesellschaft schlägt vor: | |||||
1. Herrn Patrick Kenntner, selbstständiger Unternehmensberater, Steinheim am Albuch, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen | |||||
2. Herrn Georg Engels, Angestellter einer Softwarefirma, Steinheim am Albuch, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen | |||||
3. Herrn Willy Bublitz, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim an der Brenz, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen | |||||
Top 6 | Beschlussfassung über die Wahl von Ersatzmitgliedern für die unter TOP 5 gewählten Aufsichtsratsmitglieder | ||||
Die Konsortium Aktiengesellschaft schlägt ferner vor, zu beschließen: | |||||
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Frau Laura Herrmann ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Wolfgang W. Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist. | |||||
Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre. | |||||
Beteiligungen im Baltikum AG
Der Vorstand