Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Haake-Beck AG Bremen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 11.07.2019 |
Haake-Beck AGBremenEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am30. August 2019 um 11 Uhr
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1. |
Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und geprüften Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bürgermeister-Smidt-Str. 128, 28195 Bremen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung (also bis zum 23.08., 24:00 Uhr) zugehen:
Haake-Beck AG
z. Hd. von Frau Martina Schouten
Am Deich 18/19
28199 Bremen
Fax: +49 (0)421 / 5094 81 5092
E-Mail: Martina.Schouten@ab-inbev.com
Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die vorstehende Anschrift gilt auch für die Anforderung der Einladung und die Einsendung von Gegenanträgen. Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat übersenden.
III. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.422.700,30 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 368.650 Stückaktien (368.495 Stammaktien und 155 Vorzugsaktien). Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 368.650 beträgt.
IV. Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Haake-Beck AG, Am Deich 18/19, 28199 Bremen, zur Einsicht der Aktionäre aus:
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der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 |
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der Bericht des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
V. Datenschutzinformation gem. Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wir, die Haake-Beck AG (Am Deich 18/19, 28199 Bremen), verarbeiten zur Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Anteil der Aktien, die gehalten werden) zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die zuvor benannten personenbezogenen Daten stammen aus dem Aktienregister.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) zur Einhaltung der Vorgaben des Aktiengesetzes. Wir geben Ihre Daten zu den oben verfolgten Zwecken nicht an Auftragsverarbeiter weiter. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums.
Wir geben Ihre Daten zu den oben verfolgten Zwecken nicht an Auftragsverarbeiter weiter. Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums.
Die Daten werden von uns so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke erforderlich ist und soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z.B. aus dem Steuerrecht, Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) bestehen.
Sie haben gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener erhalten Sie unter
https://haake-beck.de/datenschutz/
Unser Datenschutzbeauftragte ist die FIRST PRIVACY GmbH, email:
abi@first-privacy.com
Bremen, im Juli 2019
Haake-Beck AG
Der Vorstand