Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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interexa AG Mainz |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 12.07.2019 |
interexa AGMainzEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2019Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
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1. |
Bericht über die Lage der Gesellschaft
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2. |
Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der interexa AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie Vorlage des Abhängigkeitsberichts 2018 Der Jahresabschluss 2018 liegt in den Geschäftsräumen der interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden der Jahresabschluss 2018 sowie der Abhängigkeitsbericht 2018 in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss 2018 ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2018 |
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4. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Abschnitt IV Ziff. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Personen.
Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Schuhmann endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds Tobias Tretter endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Martin Schuhmann, Geschäftsführer, wohnhaft in 48268 Greven, und Tobias Tretter, Unternehmer, wohnhaft in 55278 Undenheim, erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Es ist beabsichtigt, Einzelwahlen durchzuführen.
Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06131-144 07 08 oder per E-Mail unter der Anschrift
s.ertzdorff@interexa.de
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 30.07.2019, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
interexa AG
Der Vorstand
Dr. Christian Rickwardt