Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Smart Equity AG Köln |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 12.07.2019 |
Smart Equity AGKölnWKN A0SMVD
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
4. |
Neuwahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 AktG und § 5 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats der Gesellschaft endet gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung vor. Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor: a) Herrn Thomas Becker, Rechtsanwalt, Sürth b) Herrn Dr. Georg Issels, Köln, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln Herr Dr. Georg Issels gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
c) Herrn Hans Peter Neuroth, Meerbusch, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln Herr Hans Peter Neuroth gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 21.08.2019, 24.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse
SMART EQUITY AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Schmidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax +49 (0) 421 897604-44
hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.
Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 07.08.2019, 0:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 21.08.2019, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen. Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Anträge und Wahlvorschläge
Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter
http://www.smartequityag.de/general-assembly.aspx
zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse
SMART EQUITY AG
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Telefax: +49 (0) 3212 415 1943
eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
http://www.smartequityag.de/publications.aspx
zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 275.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 275.000 mit ebenso vielen Stimmen.
Datenschutz
Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Smart Equity AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.smartequityag.de/general-assembly.aspx
zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Smart Equity AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Köln, im Juli 2019
Smart Equity AG
– Der Vorstand –